Lies hier die Deklination von Schweigepflicht nach. In den beiden Tabellen unten findest du die Formen im Singular und Plural:
Die Deklination von Schweigepflicht im Singular
Nominativ Singular | die Schweigepflicht |
Genitiv Singular | der Schweigepflicht |
Dativ Singular | der Schweigepflicht |
Akkusativ Singular | die Schweigepflicht |
Die Deklination von Schweigepflichten im Plural
Nominativ Plural | die Schweigepflichten |
Genitiv Plural | der Schweigepflichten |
Dativ Plural | den Schweigepflichten |
Akkusativ Plural | die Schweigepflichten |
Welcher Kasus ist richtig?
Du kennst nun die Formen von Schweigepflicht im Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. Das ist aber natürlich noch nicht die Antwort auf die Frage: Welche Form muss ich in einem konkreten Satz benutzen? Das versuchen wir dir in dem folgenden Text zu erklären. Bitte beachte: Alle Details dieser Grammatik können wir dir hier nicht zeigen. Wir haben aber ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.Die Schweigepflicht, die Schweigepflichten: Wann benutzt du den Nominativ?
Der Nominativ Singular macht den meisten Menschen wenig Probleme. Eigentlich muss man hier nichts deklinieren: Er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural (also hier: die Schweigepflichten) ist für Deutschlerner oft schon ein bisschen schwerer. Denn einige Pluralformen werden im Deutschen z. B. mit ü, ä oder ö gebildet und manche Nomen haben keinen Plural oder eine Spezialform. Das musst du lernen.Man benutzt den Nominativ Schweigepflicht oder Schweigepflichten, wenn dieses Wort das Subjekt des Satzes ist. Die passenden Fragewörter sind wer oder was. Das Subjekt steht meist ganz am Anfang, es kann aber auch an einer anderen Stelle im Satz stehen:
Beispiel 1 (Subjekt am Satzanfang): Die Schweigepflicht ist oft ...
Beispiel 2 (Frage): Was heißt „die Schweigepflicht”? (Antwort): „Die Schweigepflicht” heißt ...
Beispiel 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für die Schweigepflicht hat sich Herr Müller schon lange interessiert.
Der Schweigepflicht, der Schweigepflichten:
Der Genitiv wird im Deutschen nicht sehr häufig benutzt. Das ist wahrscheinlich gut so: Er ist nämlich genau der Fall, bei dem sogar Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Das ist aber oft nicht so schlimm. Denn in der Alltagssprache benutzen Deutsche statt des Genitivs oft eine Dativkonstruktion, nämlich von der Schweigepflicht und eben nicht die Genitivform der Schweigepflicht. Für die Schriftsprache ist es aber trotzdem wichtig, den Genitiv zu kennen! Hier passt diese Dativkonstruktion oft nicht so gut. Du benutzt den Genitiv, wenn du sagen willst, wozu eine Sache gehört oder wer sein(e) Besitzer(in) ist. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Man sagt also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Schweigepflicht
Auch Verben mit Genitiv, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findet man besonders in geschriebenen Texten und nur selten im gesprochenen Deutsch.
Der Schweigepflicht, den Schweigepflichten: Erklärungen zum Dativ
Der Dativ – also: der Schweigepflicht –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Den Dativ benutzt man zum Beispiel mit diesen Verben: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …Nach manchen Präpositionen steht der Dativ, z. B.: von der Schweigepflicht, mit den Schweigepflichten, bei der Schweigepflicht.
Die Schweigepflicht, die Schweigepflichten: Der Akkusativ
Der Akkusativ – die Schweigepflicht – ist der Fall, den du für das direkte Objekt benutzt, das heißt für den Gegenstand des Tuns. Mit wen oder was? stellt man Fragen nach Objekten im Akkusativ.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Schweigepflicht.