Hier findest du eine Übersicht über die Deklination des Nomens Selbstbestimmungsrecht mit allen vier Kasus, im Singular und Plural.
Die Deklination von Selbstbestimmungsrecht im Singular
Nominativ Singular | das Selbstbestimmungsrecht |
Genitiv Singular | des Selbstbestimmungsrechts |
Dativ Singular | dem Selbstbestimmungsrecht |
Akkusativ Singular | das Selbstbestimmungsrecht |
Die Deklination von Selbstbestimmungsrechte im Plural
Nominativ Plural | die Selbstbestimmungsrechte |
Genitiv Plural | der Selbstbestimmungsrechte |
Dativ Plural | den Selbstbestimmungsrechten |
Akkusativ Plural | die Selbstbestimmungsrechte |
Wann benutze ich den Nominativ/Genitiv/… ?
Nur weil du jetzt alle Formen von Selbstbestimmungsrecht kennst, heißt das natürlich nicht, dass du unbedingt weißt, welchen Kasus du in einem spezifischen Satz eigentlich benutzen solltest. Deshalb findest du hier noch eine kleine Zusammenfassung über die vier Kasus im Deutschen.Das Selbstbestimmungsrecht, die Selbstbestimmungsrechte: Wann benutzt du den Nominativ?
Der Nominativ Singular macht den meisten Menschen wenig Probleme. Eigentlich muss man hier nichts deklinieren: Er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural (also hier: die Selbstbestimmungsrechte) ist für Deutschlerner oft schon ein bisschen schwerer. Denn einige Pluralformen werden im Deutschen z. B. mit ü, ä oder ö gebildet und manche Nomen haben keinen Plural oder eine Spezialform. Das musst du lernen.Man benutzt den Nominativ Selbstbestimmungsrecht oder Selbstbestimmungsrechte, wenn dieses Wort das Subjekt des Satzes ist. Die passenden Fragewörter sind wer oder was. Das Subjekt steht meist ganz am Anfang, es kann aber auch an einer anderen Stelle im Satz stehen:
Beispiel 1 (Subjekt am Satzanfang): Das Selbstbestimmungsrecht ist oft ...
Beispiel 2 (Frage): Was heißt „das Selbstbestimmungsrecht”? (Antwort): „Das Selbstbestimmungsrecht” heißt ...
Beispiel 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für das Selbstbestimmungsrecht hat sich Herr Müller schon lange interessiert.
Des Selbstbestimmungsrechts, der Selbstbestimmungsrechte: Wie funktioniert der Genitiv?
Der Genitiv macht häufig die meisten Probleme – übrigens nicht nur Deutschlernern, sondern auch deutschen Muttersprachlern. Da ist es gut, dass man diesen Kasus im gesprochenen Deutsch nur selten braucht. Denn es funktioniert in vielen Fällen auch sehr gut ohne ihn: Oft kann man nämlich von dem Selbstbestimmungsrecht statt des Selbstbestimmungsrechts sagen. Auch das bedeutet: etwas gehört zu dem Selbstbestimmungsrecht. Denn der Genitiv wird benutzt, um zu zeigen, wer der Besitzer von einer Sache ist oder wozu sie gehört. Das Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Selbstbestimmungsrechts
Auch Verben mit Genitiv, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findet man besonders in geschriebenen Texten und nur selten im gesprochenen Deutsch.
Dem Selbstbestimmungsrecht, den Selbstbestimmungsrechten: So funktioniert der Dativ.
Man benutzt den Dativ – also beispielsweise: dem Selbstbestimmungsrecht –, um zu zeigen, wer Empfänger/Adressat oder Ziel ist, wenn man über eine Aktion spricht. Das Fragewörter sind wem oder was. Den Dativ benutzt man zum Beispiel mit diesen Verben: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …Der Dativ wird außerdem zusammen mit einigen Präpositionen benutzt, z. B.: von dem Selbstbestimmungsrecht, mit den Selbstbestimmungsrechten, bei dem Selbstbestimmungsrecht.
Das Selbstbestimmungsrecht, die Selbstbestimmungsrechte: Wann benutzt du den Akkusativ?
Im Akkusativ – das Selbstbestimmungsrecht – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Selbstbestimmungsrecht.
Bestimmte Präpositionen brauchen immer einen Akkusativ. Zum Beispiel:
Ich interessiere mich für das Selbstbestimmungsrecht.
Ich denke über das Selbstbestimmungsrecht nach.