Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Sondergericht.
Die Deklination von Sondergericht im Singular
Nominativ Singular | das Sondergericht |
Genitiv Singular | des Sondergerichtes |
Dativ Singular | dem Sondergericht |
Akkusativ Singular | das Sondergericht |
Die Deklination von Sondergerichte im Plural
Nominativ Plural | die Sondergerichte |
Genitiv Plural | der Sondergerichte |
Dativ Plural | den Sondergerichten |
Akkusativ Plural | die Sondergerichte |
Die Kasus im Deutschen
Du kennst nun bereits alle Formen von Sondergericht. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.Das Sondergericht: Den Nominativ richtig benutzen
Der Nominativ heißt oft auch „erster Fall”. Dieser erste Fall hat die gleiche Form wie die Grundform des Nomens. Hier muss der Sprecher also nicht deklinieren.Das Wort verändert seine Form aber natürlich, wenn du statt des Nominativs im Singular den Nominativ Plural brauchst: das Sondergericht => die Sondergerichte. Viele Pluralformen im Deutschen werden regelmäßig gebildet. Es gibt aber auch eine Menge Ausnahmen, die du einfach lernen musst.
Aber wann benutzt du jetzt den Nominativ? Die Antwort: Wenn das Nomen das Subjekt im Satz ist. Oft findet man das Subjekt ganz am Anfang, also zum Beispiel:
Das Sondergericht ist oft ...
Für das Sondergericht hat sich Thorsten schon immer interessiert.
Nach dem Subjekt eines Satzes fragt man mit wer oder was:Was heißt „das Sondergericht”? – „Das Sondergericht” heißt ...
Des Sondergerichtes, der Sondergerichte: So funktioniert der Genitiv.
Der Genitiv ist der am seltensten benutzte Kasus. Es ist aber auch der Kasus, bei dem Lerner und auch deutsche Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Im gesprochenen Deutsch benutzt man oft statt des Genitivs eine Konstruktion mit Dativ, nämlich von dem Sondergericht und nicht die Genitivform des Sondergerichtes. In der Schriftsprache sollte man aber lieber den Genitiv benutzen! Der Genitiv wird gebraucht, um zu sagen, wozu ein Ding gehört oder wer sein Besitzer ist. Das passende Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Sondergerichtes
Der Genitiv wird auch nach manchen besonderen Verben benutzt. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Es gibt aber nur wenige Verben, bei denen das Objekt im Genitiv steht. Und: Man liest diese Verben zwar im geschriebenen Deutsch, du wirst sie aber nur selten hören, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Dem Sondergericht, den Sondergerichten: Wie funktioniert der Dativ?
Du benutzt den Dativ – zum Beispiel: dem Sondergericht –, um zu sagen, wer der Empfänger/Adressat oder das Ziel von einer Handlung ist. Die Fragewörter sind wem oder was. Hier findest du einige Verben, nach denen oft ein Dativobjekt benutzt wird: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von dem Sondergericht, mit den Sondergerichten, bei dem Sondergericht.
Das Sondergericht, die Sondergerichte: Wie funktioniert der Akkusativ?
Der Akkusativ – das Sondergericht – wird für das direkte Objekt benutzt. In diesem Kasus steht der Gegenstand des Tuns. Man fragt danach mit: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Sondergericht.
Nach einigen Präpositionen steht das Nomen im Akkusativ. Hier sind ein paar Beispiele:
Ich interessiere mich für das Sondergericht.
Ich denke über das Sondergericht nach.