Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Sonderziehungsrecht.
Die Deklination von Sonderziehungsrecht im Singular
Nominativ Singular | das Sonderziehungsrecht |
Genitiv Singular | des Sonderziehungsrechts |
Dativ Singular | dem Sonderziehungsrecht |
Akkusativ Singular | das Sonderziehungsrecht |
Die Deklination von Sonderziehungsrechte im Plural
Nominativ Plural | die Sonderziehungsrechte |
Genitiv Plural | der Sonderziehungsrechte |
Dativ Plural | den Sonderziehungsrechten |
Akkusativ Plural | die Sonderziehungsrechte |
Die Kasus im Deutschen
Du kennst nun bereits alle Formen von Sonderziehungsrecht. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.Das Sonderziehungsrecht, die Sonderziehungsrechte: Wann benutzt du den Nominativ?
Der Nominativ Singular macht den meisten Menschen wenig Probleme. Eigentlich muss man hier nichts deklinieren: Er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural (also hier: die Sonderziehungsrechte) ist für Deutschlerner oft schon ein bisschen schwerer. Denn einige Pluralformen werden im Deutschen z. B. mit ü, ä oder ö gebildet und manche Nomen haben keinen Plural oder eine Spezialform. Das musst du lernen.Man benutzt den Nominativ Sonderziehungsrecht oder Sonderziehungsrechte, wenn dieses Wort das Subjekt des Satzes ist. Die passenden Fragewörter sind wer oder was. Das Subjekt steht meist ganz am Anfang, es kann aber auch an einer anderen Stelle im Satz stehen:
Beispiel 1 (Subjekt am Satzanfang): Das Sonderziehungsrecht ist oft ...
Beispiel 2 (Frage): Was heißt „das Sonderziehungsrecht”? (Antwort): „Das Sonderziehungsrecht” heißt ...
Beispiel 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für das Sonderziehungsrecht hat sich Herr Müller schon lange interessiert.
Des Sonderziehungsrechts, der Sonderziehungsrechte: Was du über den Genitiv wissen solltest
Der Genitiv ist für Deutschlerner oft nicht so einfach. Aber mach dir keine Sorgen: Deutsche Muttersprachler haben genau dasselbe Problem. Auch sie machen bei dem Kasus häufig Fehler. Da ist es doch gut, dass man den Genitiv für das gesprochene Deutsch gar nicht so oft braucht. Oft kann man nämlich auch einfach von dem Sonderziehungsrecht statt des Sonderziehungsrechts benutzen. Das bedeutet auch: eine Sache gehört zu dem Sonderziehungsrecht oder das Sonderziehungsrecht ist der Besitzer von ... . Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Hier findest du ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Sonderziehungsrechts
Auch Verben mit Genitiv, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findet man besonders in geschriebenen Texten und nur selten im gesprochenen Deutsch.
Dem Sonderziehungsrecht, den Sonderziehungsrechten: Erklärungen zum Dativ
Der Dativ – also: dem Sonderziehungsrecht –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Den Dativ benutzt man zum Beispiel mit diesen Verben: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von dem Sonderziehungsrecht, mit den Sonderziehungsrechten, bei dem Sonderziehungsrecht.
Das Sonderziehungsrecht, die Sonderziehungsrechte: Wann benutzt du den Akkusativ?
Im Akkusativ – das Sonderziehungsrecht – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Sonderziehungsrecht.
Nach manchen Präpositionen brauchst du im Deutschen einen Akkusativ. Das sind zum Beispiel:
Ich interessiere mich für das Sonderziehungsrecht.
Ich denke über das Sonderziehungsrecht nach.