Wie funktioniert die Deklination von Staatsanwältin im Deutschen? Die Antwort findest du in den folgenden Tabellen.
Die Deklination von Staatsanwältin im Singular
Nominativ Singular | die Staatsanwältin |
Genitiv Singular | der Staatsanwältin |
Dativ Singular | der Staatsanwältin |
Akkusativ Singular | die Staatsanwältin |
Die Deklination von Staatsanwältinnen im Plural
Nominativ Plural | die Staatsanwältinnen |
Genitiv Plural | der Staatsanwältinnen |
Dativ Plural | den Staatsanwältinnen |
Akkusativ Plural | die Staatsanwältinnen |
Wann ist welcher Kasus richtig?
Du weißt ja nun schon, wie Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Staatsanwältin richtig heißen. Aber wann benutzt du welchen Kasus? Das ist natürlich eine der komplizierten Fragen der deutschen Grammatik und wir können hier sicher keine komplette Antwort geben. Wir hoffen trotzdem, dass die folgende Zusammenfassung dir hilft.Die Staatsanwältin: Wie funktioniert der Nominativ?
Der Nominativ funktioniert ganz einfach: Immer wenn du ein Wort im Nominativ brauchst – also immer wenn das Wort das Subjekt des Satzes ist –, benutzt du einfach die Grundform, also z. B. Staatsanwältin. Zumindest gilt das für alle Wörter im Singular. Sprichst du über mehrere Personen oder Dinge, benötigst du den Nominativ Plural (die Staatsanwältin -> die Staatsanwältinnen). Dieser wird manchmal unregelmäßig gebildet. Am besten du lernst in also zum Wort dazu. Nach dem Subjekt eines Satzes fragst du mit „wer oder was”. Wichtig ist auch: Nicht immer steht das Subjekt am Satzanfang. Hier einige Beispiele:
1. Subjekt am Satzanfang: Die Staatsanwältin ist oft ...
2. Frage: Was heißt „die Staatsanwältin”? – „Die Staatsanwältin” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für die Staatsanwältin hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.
Der Staatsanwältin, der Staatsanwältinnen: Wann benutzt du den Genitiv?
Mit dem Genitiv haben auch Deutsche öfter Probleme. Das Gute ist: Im gesprochenen Deutsch braucht man ihn gar nicht so oft. In vielen Situationen kann man nämlich auch einfach von der Staatsanwältin statt der Staatsanwältin sagen, um zu zeigen: etwas gehört zu der Staatsanwältin. Das ist nämlich die Funktion des Genitivs: Er zeigt, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Staatsanwältin
Bestimmte Verben brauchen danach einen speziellen Fall für das Objekt. Verben, die ein Genitivobjekt brauchen, gibt es im Deutschen – sie sind aber selten. Benutzt werden sie manchmal in geschriebenen Texten. In der Alltagsgesprächen sind diese Verben aber nur selten zu hören. Deshalb machen auch Deutsche häufiger Fehler bei Genitivobjekten (meistens benutzen sie dann den Dativ). Hier sind ein paar Beispiele für Verben mit Genitivobjekt: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).
Der Staatsanwältin, den Staatsanwältinnen: Wann benutzt du den Dativ?
Man benutzt den Dativ, um zu zeigen, wer der Adressat/Empfänger oder das Ziel von etwas ist. Die passende Frage ist wem oder was. Nach diesen Verben benutzt du im Deutschen ein indirektes Dativobjekt: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …Es gibt außerdem einige Präpositionen, nach denen du den Dativ verwendest, beispielsweise: von der Staatsanwältin, mit den Staatsanwältinnen, bei der Staatsanwältin.
Die Staatsanwältin, die Staatsanwältinnen Informationen zum Akkusativ
Du benutzt für das direkte Objekt den Akkusativ – die Staatsanwältin. Danach fragst du so: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Staatsanwältin.
Man benutzt den Akkusativ außerdem nach einigen Präpositionen:
Ich interessiere mich für die Staatsanwältin.
Ich denke über die Staatsanwältin nach.