Wie dekliniert man Staatsrechtler?

Wie funktioniert die Deklination von Staatsrechtler im Deutschen? Die Antwort findest du in den folgenden Tabellen.

Die Deklination von Staatsrechtler im Singular

Deklinationstabelle von Staatsrechtler für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular der Staatsrechtler
Genitiv Singular des Staatsrechtlers
Dativ Singular dem Staatsrechtler
Akkusativ Singular den Staatsrechtler

Die Deklination von Staatsrechtler im Plural

Deklinationstabelle von Staatsrechtler für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Staatsrechtler
Genitiv Plural der Staatsrechtler
Dativ Plural den Staatsrechtlern
Akkusativ Plural die Staatsrechtler

Wann ist welcher Kasus richtig?

Du weißt ja nun schon, wie Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Staatsrechtler richtig heißen. Aber wann benutzt du welchen Kasus? Das ist natürlich eine der komplizierten Fragen der deutschen Grammatik und wir können hier sicher keine komplette Antwort geben. Wir hoffen trotzdem, dass die folgende Zusammenfassung dir hilft.

Der Staatsrechtler, die Staatsrechtler: Wann benutzt du den Nominativ?

Der Nominativ Singular macht den meisten Menschen wenig Probleme. Eigentlich muss man hier nichts deklinieren: Er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural (also hier: die Staatsrechtler) ist für Deutschlerner oft schon ein bisschen schwerer. Denn einige Pluralformen werden im Deutschen z. B. mit ü, ä oder ö gebildet und manche Nomen haben keinen Plural oder eine Spezialform. Das musst du lernen.
Man benutzt den Nominativ Staatsrechtler oder Staatsrechtler, wenn dieses Wort das Subjekt des Satzes ist. Die passenden Fragewörter sind wer oder was. Das Subjekt steht meist ganz am Anfang, es kann aber auch an einer anderen Stelle im Satz stehen:

Beispiel 1 (Subjekt am Satzanfang): Der Staatsrechtler ist oft ...
Beispiel 2 (Frage): Was heißt „der Staatsrechtler”? (Antwort): „Der Staatsrechtler” heißt ...
Beispiel 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für den Staatsrechtler hat sich Herr Müller schon lange interessiert.


Des Staatsrechtlers, der Staatsrechtler: Erklärungen zum Genitiv

Der Genitiv ist für viele der schwerste Fall – übrigens auch für Menschen, deren Muttersprache Deutsch ist. Deshalb ist es gut, dass man den Kasus für die gesprochene Sprache nur sehr selten braucht. Statt des Staatsrechtlers kann man nämlich auch einfach von dem Staatsrechtler sagen. Das heißt auch: etwas gehört zu dem Staatsrechtler. Für die Schriftsprache ist diese Form aber nicht so gut!
Die Funktion des Genitivs ist, zu zeigen, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Staatsrechtlers

Nach bestimmten Präpositionen benutzt du Staatsrechtler immer im Genitiv, zum Beispiel: angesichts des Staatsrechtlers, statt des Staatsrechtlers oder wegen des Staatsrechtlers.
 
Auch Verben mit Genitiv, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findet man besonders in geschriebenen Texten und nur selten im gesprochenen Deutsch.

Dem Staatsrechtler, den Staatsrechtlern: Die Funktion des Dativs

Mit dem Dativ – also: dem Staatsrechtler –, zeigst du, was das Ziel oder wer der Adressat/Empfänger von einer Handlung ist. Danach fragst du mit den Fragewörtern wem oder was. Den Dativ benutzt man zum Beispiel mit diesen Verben: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …
 
Es gibt außerdem einige Präpositionen, nach denen du den Dativ verwendest, beispielsweise: von dem Staatsrechtler, mit den Staatsrechtlern, bei dem Staatsrechtler.

Den Staatsrechtler, die Staatsrechtler: Wann musst du den Akkusativ verwenden?

Das direkte Objekt steht im Akkusativ – den Staatsrechtler. Es ist der Gegenstand des Tuns. Dazu gehört die Frage wen oder was?.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere den Staatsrechtler.

Der Akkusativ wird zusätzlich nach verschiedenen Präpositionen benutzt:

Ich interessiere mich für den Staatsrechtler.
Ich denke über den Staatsrechtler nach.

Es gibt noch andere Präpositionen mit Akkusativ, zum Beispiel: durch, gegen, ohne.