Hier findest du eine Übersicht über die Deklination des Nomens Stadtrecht mit allen vier Kasus, im Singular und Plural.
Die Deklination von Stadtrecht im Singular
Nominativ Singular | das Stadtrecht |
Genitiv Singular | des Stadtrechtes |
Dativ Singular | dem Stadtrecht |
Akkusativ Singular | das Stadtrecht |
Die Deklination von Stadtrechte im Plural
Nominativ Plural | die Stadtrechte |
Genitiv Plural | der Stadtrechte |
Dativ Plural | den Stadtrechten |
Akkusativ Plural | die Stadtrechte |
Wann benutze ich den Nominativ/Genitiv/… ?
Nur weil du jetzt alle Formen von Stadtrecht kennst, heißt das natürlich nicht, dass du unbedingt weißt, welchen Kasus du in einem spezifischen Satz eigentlich benutzen solltest. Deshalb findest du hier noch eine kleine Zusammenfassung über die vier Kasus im Deutschen.Das Stadtrecht: Wie funktioniert der Nominativ?
Der Nominativ funktioniert ganz einfach: Immer wenn du ein Wort im Nominativ brauchst – also immer wenn das Wort das Subjekt des Satzes ist –, benutzt du einfach die Grundform, also z. B. Stadtrecht. Zumindest gilt das für alle Wörter im Singular. Sprichst du über mehrere Personen oder Dinge, benötigst du den Nominativ Plural (das Stadtrecht -> die Stadtrechte). Dieser wird manchmal unregelmäßig gebildet. Am besten du lernst in also zum Wort dazu. Nach dem Subjekt eines Satzes fragst du mit „wer oder was”. Wichtig ist auch: Nicht immer steht das Subjekt am Satzanfang. Hier einige Beispiele:
1. Subjekt am Satzanfang: Das Stadtrecht ist oft ...
2. Frage: Was heißt „das Stadtrecht”? – „Das Stadtrecht” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für das Stadtrecht hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.
Des Stadtrechtes, der Stadtrechte: Wann benutzt du den Genitiv?
Mit dem Genitiv haben auch Deutsche öfter Probleme. Das Gute ist: Im gesprochenen Deutsch braucht man ihn gar nicht so oft. In vielen Situationen kann man nämlich auch einfach von dem Stadtrecht statt des Stadtrechtes sagen, um zu zeigen: etwas gehört zu dem Stadtrecht. Das ist nämlich die Funktion des Genitivs: Er zeigt, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Stadtrechtes
Bestimmte Verben brauchen danach einen speziellen Fall für das Objekt. Verben, die ein Genitivobjekt brauchen, gibt es im Deutschen – sie sind aber selten. Benutzt werden sie manchmal in geschriebenen Texten. In der Alltagsgesprächen sind diese Verben aber nur selten zu hören. Deshalb machen auch Deutsche häufiger Fehler bei Genitivobjekten (meistens benutzen sie dann den Dativ). Hier sind ein paar Beispiele für Verben mit Genitivobjekt: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).
Dem Stadtrecht, den Stadtrechten: So benutzt man den Dativ.
Verwende den Dativ – also zum Beispiel die Form: dem Stadtrecht –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ kannst du mit den Wörtern wem oder was fragen. Nach diesen Verben benutzt du im Deutschen ein indirektes Dativobjekt: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …Der Dativ wird außerdem zusammen mit einigen Präpositionen benutzt, z. B.: von dem Stadtrecht, mit den Stadtrechten, bei dem Stadtrecht.
Das Stadtrecht, die Stadtrechte: So funktioniert der Akkusativ.
Für das direkte Objekt benutzt du den Akkusativ – das Stadtrecht. Das direkte Objekt ist der Gegenstand des Tuns in einem Satz. Danach fragt man so: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Stadtrecht.
Man benutzt den Akkusativ außerdem nach einigen Präpositionen:
Ich interessiere mich für das Stadtrecht.
Ich denke über das Stadtrecht nach.