Im Deutschen dekliniert man Stadtrichter so:
Die Deklination von Stadtrichter im Singular
Nominativ Singular | der Stadtrichter |
Genitiv Singular | des Stadtrichters |
Dativ Singular | dem Stadtrichter |
Akkusativ Singular | den Stadtrichter |
Die Deklination von Stadtrichter im Plural
Nominativ Plural | die Stadtrichter |
Genitiv Plural | der Stadtrichter |
Dativ Plural | den Stadtrichtern |
Akkusativ Plural | die Stadtrichter |
Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ
Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:Der Stadtrichter: Wie funktioniert der Nominativ?
Der Nominativ funktioniert ganz einfach: Immer wenn du ein Wort im Nominativ brauchst – also immer wenn das Wort das Subjekt des Satzes ist –, benutzt du einfach die Grundform, also z. B. Stadtrichter. Zumindest gilt das für alle Wörter im Singular. Sprichst du über mehrere Personen oder Dinge, benötigst du den Nominativ Plural (der Stadtrichter -> die Stadtrichter). Dieser wird manchmal unregelmäßig gebildet. Am besten du lernst in also zum Wort dazu. Nach dem Subjekt eines Satzes fragst du mit „wer oder was”. Wichtig ist auch: Nicht immer steht das Subjekt am Satzanfang. Hier einige Beispiele:
1. Subjekt am Satzanfang: Der Stadtrichter ist oft ...
2. Frage: Was heißt „der Stadtrichter”? – „Der Stadtrichter” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für den Stadtrichter hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.
Des Stadtrichters, der Stadtrichter: Was du über den Genitiv wissen solltest
Der Genitiv ist für Deutschlerner oft nicht so einfach. Aber mach dir keine Sorgen: Deutsche Muttersprachler haben genau dasselbe Problem. Auch sie machen bei dem Kasus häufig Fehler. Da ist es doch gut, dass man den Genitiv für das gesprochene Deutsch gar nicht so oft braucht. Oft kann man nämlich auch einfach von dem Stadtrichter statt des Stadtrichters benutzen. Das bedeutet auch: eine Sache gehört zu dem Stadtrichter oder der Stadtrichter ist der Besitzer von ... . Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Hier findest du ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Stadtrichters
Bestimmte Verben brauchen danach einen speziellen Fall für das Objekt. Verben, die ein Genitivobjekt brauchen, gibt es im Deutschen – sie sind aber selten. Benutzt werden sie manchmal in geschriebenen Texten. In der Alltagsgesprächen sind diese Verben aber nur selten zu hören. Deshalb machen auch Deutsche häufiger Fehler bei Genitivobjekten (meistens benutzen sie dann den Dativ). Hier sind ein paar Beispiele für Verben mit Genitivobjekt: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).
Dem Stadtrichter, den Stadtrichtern: Erklärungen zum Dativ
Der Dativ – also: dem Stadtrichter –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Nach diesen Verben benutzt du im Deutschen ein indirektes Dativobjekt: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von dem Stadtrichter, mit den Stadtrichtern, bei dem Stadtrichter.
Den Stadtrichter, die Stadtrichter: Der Akkusativ
Der Akkusativ – den Stadtrichter – ist der Fall, den du für das direkte Objekt benutzt, das heißt für den Gegenstand des Tuns. Mit wen oder was? stellt man Fragen nach Objekten im Akkusativ.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere den Stadtrichter.
Nach manchen Präpositionen brauchst du im Deutschen einen Akkusativ. Das sind zum Beispiel:
Ich interessiere mich für den Stadtrichter.
Ich denke über den Stadtrichter nach.