Es heißt der Testamentsvollstrecker Das Wort Testamentsvollstrecker ist maskulin, deshalb ist der richtige Artikel in der Grundform der.
Das Genus im Deutschen: nur wenige Regeln
Okay, wir wissen jetzt: Testamentsvollstrecker ist maskulin. Aber hilft diese Information, wenn du das Genus eines anderen deutschen Wortes wissen willst? Wahrscheinlich nicht. Denn es gibt zwar ein paar Regeln für das Genus im Deutschen (siehe unten), aber diese helfen dir nur bei einigen spezifischen Wörtern. Bei den meisten Vokabeln musst du das Genus einfach lernen – und dabei oft deine Intuition ignorieren. Denn dass das Wort Mädchen neutral ist, finden auch die meisten Deutschen sehr verwirrend.
Ein paar Regeln und Tipps gibt es aber trotzdem.
Diese Wörter sind meistens (aber nicht immer!) maskulin:
- Tageszeiten, Wochentage, Monate und Jahreszeiten
- Himmelsrichtungen
- Wetterphänomene
- Alkoholische Getränke
- Automarken
- Wörter mit den Endungen -ig, -ich, -ling oder -en
Diese Wörter sind meistens (aber nicht immer!) feminin:
- Obstsorten
- Namen für Schiffe, Motorräder, Zigaretten oder Cremes
- Wörter mit -in, -keit, -ung -heit, -schaft oder -ei am Ende
Diese Wörter sind meistens (aber nicht immer!) neutral:
- Farben
- Namen für Biersorten
- Wörter mit den Suffixen -ment, -tum und -chen
Der richtige unbestimmte Artikel
Der korrekte bestimmte Artikel zu Testamentsvollstrecker ist also der. Du sagst der Testamentsvollstrecker, wenn für deine Gesprächspartner klar ist, worüber genau du sprichst. Nennst du eine Person oder Sache aber zum ersten Mal, benutzt du stattdessen den unbestimmten Artikel.
Die Grundform der unbestimmten Artikel sind im Singular ein und eine. Maskuline und neutrale Substantive haben den Begleiter ein; bei femininen Wörtern benutzt man eine. Weil Testamentsvollstrecker maskulin ist, heißt die richtige Form: ein Testamentsvollstrecker.
Der Plural von Testamentsvollstrecker
Zuerst eine gute Nachricht: Im Plural ist der Artikel einfach. Der bestimmte Artikel im Nominativ Plural ist immer die. Es heißt also: die Testamentsvollstrecker. Einen unbestimmten Artikel für den Plural gibt es im Deutschen nicht. Es heißt also zum Beispiel einfach viele Testamentsvollstrecker.
Der Plural eines Wortes wird oft mit dem Suffix -e gebildet. Es gibt aber viele Ausnahmen. Deswegen solltest du den Plural – genau wie das Genus eines Wortes – am besten einfach lernen.