Wie dekliniert man Unschuldsbeweis?

Wie funktioniert die Deklination von Unschuldsbeweis? Hier findest du alle Formen im Singular sowie im Plural:

Die Deklination von Unschuldsbeweis im Singular

Deklinationstabelle von Unschuldsbeweis für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular der Unschuldsbeweis
Genitiv Singular des Unschuldsbeweises
Dativ Singular dem Unschuldsbeweis
Akkusativ Singular den Unschuldsbeweis

Die Deklination von Unschuldsbeweise im Plural

Deklinationstabelle von Unschuldsbeweis für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Unschuldsbeweise
Genitiv Plural der Unschuldsbeweise
Dativ Plural den Unschuldsbeweisen
Akkusativ Plural die Unschuldsbeweise

Wann benutzt man welchen Kasus?

Nun kennst du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Unschuldsbeweis. Aber wann brauchst du eigentlich welchen dieser Kasus? Hier findest du eine kurze Grammatikerklärung – natürlich nicht mit allen Details! – über die deutschen Kasus.

Der Unschuldsbeweis: Wie funktioniert der Nominativ?

Der Nominativ funktioniert ganz einfach: Immer wenn du ein Wort im Nominativ brauchst – also immer wenn das Wort das Subjekt des Satzes ist –, benutzt du einfach die Grundform, also z. B. Unschuldsbeweis. Zumindest gilt das für alle Wörter im Singular. Sprichst du über mehrere Personen oder Dinge, benötigst du den Nominativ Plural (der Unschuldsbeweis -> die Unschuldsbeweise). Dieser wird manchmal unregelmäßig gebildet. Am besten du lernst in also zum Wort dazu. Nach dem Subjekt eines Satzes fragst du mit „wer oder was”. Wichtig ist auch: Nicht immer steht das Subjekt am Satzanfang. Hier einige Beispiele:

1. Subjekt am Satzanfang: Der Unschuldsbeweis ist oft ...
2. Frage: Was heißt „der Unschuldsbeweis”? – „Der Unschuldsbeweis” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für den Unschuldsbeweis hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.


Des Unschuldsbeweises, der Unschuldsbeweise: Der Genitiv erklärt

Der Genitiv ist meistens der letzte Kasus, den Deutschlerner kennenlernen. Man kann die Sprache nämlich auch ganz gut ohne ihn sprechen. Denn es gibt auch Muttersprachler, die den Genitiv im gesprochenen Deutsch fast nie verwenden. Du brauchst den Fall eigentlich, um zu sagen, zu was eine Sache gehört oder wer ihr Besitzer / ihre Besitzerin ist. In der gesprochenen Sprache funktioniert das aber auch super ohne Genitiv: nämlich wenn man einfach von dem Unschuldsbeweis und nicht des Unschuldsbeweises sagt.
Natürlich ist der Genitiv nicht ganz nutzlos. In der Schriftsprache solltest du lieber den Genitiv als die alternativen Dativ-Konstruktionen benutzen. Und natürlich klingt auch dein gesprochenes Deutsch gleich sehr viel besser, wenn du die richtigen Genitive benutzt.
Man fragt nach einem Wort im Genitiv mit dem Fragewort wessen. Das klingt dann zum Beispiel so:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Unschuldsbeweises

Außerdem gibt es im Deutschen einige Präpositionen, nach denen man Unschuldsbeweis im Genitiv benutzt, zum Beispiel angesichts des Unschuldsbeweises, statt des Unschuldsbeweises oder wegen des Unschuldsbeweises. Man benutzt diese Präpositionen eher im geschriebenen Deutsch als im gesprochenen Deutsch.
 
Bestimmte Verben brauchen danach einen speziellen Fall für das Objekt. Verben, die ein Genitivobjekt brauchen, gibt es im Deutschen – sie sind aber selten. Benutzt werden sie manchmal in geschriebenen Texten. In der Alltagsgesprächen sind diese Verben aber nur selten zu hören. Deshalb machen auch Deutsche häufiger Fehler bei Genitivobjekten (meistens benutzen sie dann den Dativ). Hier sind ein paar Beispiele für Verben mit Genitivobjekt: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Dem Unschuldsbeweis, den Unschuldsbeweisen: Erklärungen zum Dativ

Der Dativ – also: dem Unschuldsbeweis –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Nach diesen Verben benutzt du im Deutschen ein indirektes Dativobjekt: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Den Dativ benutzt man auch bei ein paar Präpositionen, z. B.: von dem Unschuldsbeweis, mit den Unschuldsbeweisen, bei dem Unschuldsbeweis.

Den Unschuldsbeweis, die Unschuldsbeweise Informationen zum Akkusativ

Du benutzt für das direkte Objekt den Akkusativ – den Unschuldsbeweis. Danach fragst du so: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere den Unschuldsbeweis.

Der Akkusativ wird auch nach bestimmten Präpositionen verwendet:

Ich interessiere mich für den Unschuldsbeweis.
Ich denke über den Unschuldsbeweis nach.

Das sind nicht die einzigen Präpositionen mit Akkusativ, aber ein paar Beispiele sind: durch, gegen, ohne.