Wie dekliniert man Unterhaltsanspruch in allen vier Kasus? Im Singular und Plural? Das kannst du hier nachlesen.
Die Deklination von Unterhaltsanspruch im Singular
Nominativ Singular | der Unterhaltsanspruch |
Genitiv Singular | des Unterhaltsanspruches |
Dativ Singular | dem Unterhaltsanspruch |
Akkusativ Singular | den Unterhaltsanspruch |
Die Deklination von Unterhaltsansprüche im Plural
Nominativ Plural | die Unterhaltsansprüche |
Genitiv Plural | der Unterhaltsansprüche |
Dativ Plural | den Unterhaltsansprüchen |
Akkusativ Plural | die Unterhaltsansprüche |
Den richtigen Kasus finden
Du weißt also jetzt, wie der Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Unterhaltsanspruch richtig heißen. Das erklärt natürlich noch nicht: Wann benutzt man überhaupt den Nominativ, wann den Genitiv usw.? Das ist natürlich eine der schwierigeren Fragen der deutschen Grammatik und wir können hier sicher keine Antwort mit allen Details geben. Wir hoffen trotzdem, dass diese Zusammenfassung dir hilft.Der Unterhaltsanspruch: Erklärungen zum Nominativ
Der Nominativ wird auch „erster Fall” genannt. Dieser erste Fall ist identisch mit der Grundform des Nomens. Du musst hier also gar nicht deklinieren.Natürlich ist es für den Nominativ Plural (die Unterhaltsansprüche) wichtig, die Pluralform des Nomens zu kennen. Die Pluralformen von Substantiven sind im Deutschen nämlich nicht immer ganz leicht. Es gibt einige Ausnahmen.
Die Benutzung des Nominativs ist hingegen ziemlich klar: Er wird gebraucht, wenn das Nomen in einem Satz das Subjekt ist. Das Subjekt ist sehr oft das erste Wort im Satz, aber nicht immer. Die Reihenfolge der Wörter ist im Deutschen nämlich ziemlich flexibel. Du kannst nach dem Subjekt eines Satzes mit wer oder was fragen:
Was heißt „der Unterhaltsanspruch”? – „Der Unterhaltsanspruch” heißt ...
Für den Unterhaltsanspruch hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.
Des Unterhaltsanspruches, der Unterhaltsansprüche:
Der Genitiv wird im Deutschen nicht sehr häufig benutzt. Das ist wahrscheinlich gut so: Er ist nämlich genau der Fall, bei dem sogar Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Das ist aber oft nicht so schlimm. Denn in der Alltagssprache benutzen Deutsche statt des Genitivs oft eine Dativkonstruktion, nämlich von dem Unterhaltsanspruch und eben nicht die Genitivform des Unterhaltsanspruches. Für die Schriftsprache ist es aber trotzdem wichtig, den Genitiv zu kennen! Hier passt diese Dativkonstruktion oft nicht so gut. Du benutzt den Genitiv, wenn du sagen willst, wozu eine Sache gehört oder wer sein(e) Besitzer(in) ist. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Man sagt also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Unterhaltsanspruches
Manche Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen als Objekt den Genitiv. Diese Verben werden aber fast nur in der Schriftsprache benutzt.
Dem Unterhaltsanspruch, den Unterhaltsansprüchen: Wie funktioniert der Dativ?
Du benutzt den Dativ – zum Beispiel: dem Unterhaltsanspruch –, um zu sagen, wer der Empfänger/Adressat oder das Ziel von einer Handlung ist. Die Fragewörter sind wem oder was. Hier sind ein paar Beispiele für Wörter, nach denen im Deutschen oft ein Dativ benutzt wird: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …Es gibt ein paar Präpositionen, nach denen man im Deutschen den Dativ benutzt: von dem Unterhaltsanspruch, mit den Unterhaltsansprüchen, bei dem Unterhaltsanspruch.
Den Unterhaltsanspruch, die Unterhaltsansprüche: Wann benutzt du den Akkusativ?
Im Akkusativ – den Unterhaltsanspruch – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere den Unterhaltsanspruch.