Wie dekliniert man Unterhaltsklage?

Hier findest du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Unterhaltsklage im Singular und Plural.

Die Deklination von Unterhaltsklage im Singular

Deklinationstabelle von Unterhaltsklage für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Unterhaltsklage
Genitiv Singular der Unterhaltsklage
Dativ Singular der Unterhaltsklage
Akkusativ Singular die Unterhaltsklage

Die Deklination von Unterhaltsklagen im Plural

Deklinationstabelle von Unterhaltsklage für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Unterhaltsklagen
Genitiv Plural der Unterhaltsklagen
Dativ Plural den Unterhaltsklagen
Akkusativ Plural die Unterhaltsklagen

Wie benutzt man die Kasus im Deutschen?

Die Deklinationstabelle alleine erklärt natürlich noch nicht, wann man überhaupt Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ verwendet. Einige wichtige Informationen zu diesem Thema findest du deswegen in dem folgenden Text:

Die Unterhaltsklage: Was ist der Nominativ?

Den Nominativ eines Wortes lernt man meistens als Erstes kennen: Er ist die Grundform. Der Nominativ Plural – hier die Unterhaltsklagen – macht oft ein bisschen mehr Probleme als der Singular – denn für viele Pluralformen gibt es im Deutschen Spezialregeln.
Wenn ein Nomen das Subjekt des Satzes ist, brauchst du immer den Nominativ des Wortes. Nach diesem Subjekt – und also auch nach Wörtern im Nominativ – fragt man mit wer oder was. Man kann also zum Beispiel sagen:

Was heißt „die Unterhaltsklage”? – „Die Unterhaltsklage” heißt ...


Der Unterhaltsklage, der Unterhaltsklagen: Wann benutzt du den Genitiv?

Mit dem Genitiv haben auch Deutsche öfter Probleme. Das Gute ist: Im gesprochenen Deutsch braucht man ihn gar nicht so oft. In vielen Situationen kann man nämlich auch einfach von der Unterhaltsklage statt der Unterhaltsklage sagen, um zu zeigen: etwas gehört zu der Unterhaltsklage. Das ist nämlich die Funktion des Genitivs:
Er zeigt, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Unterhaltsklage

Manche Präpositionen brauchen im Deutschen immer den Genitiv. Das sind beispielsweise: angesichts der Unterhaltsklage, statt der Unterhaltsklage oder wegen der Unterhaltsklage. Man hört diese Präpositionen aber nicht oft in der gesprochenen Alltagsspache, sondern liest sie eher im geschriebenen Deutsch.
 
Manche Verben brauchen ein Objekt in einem speziellen Fall. Verben, nach denen ein Objekt im Genitiv steht, sind im Deutschen aber selten. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten benutzt und sind in Alltagsgesprächen nur selten zu hören. Deswegen machen bei diesen Genitivobjekten auch Deutsche öfter Fehler. Beispiele für Verben mit Genitivobjekt sind: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Der Unterhaltsklage, den Unterhaltsklagen: So benutzt du den Dativ

Benutze den Dativ – also: der Unterhaltsklage –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was das Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ fragst du mit den Wörtern wem oder was. Nach diesen Wörtern steht im Deutschen als indirektes Objekt der Dativ: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von der Unterhaltsklage, mit den Unterhaltsklagen, bei der Unterhaltsklage.

Die Unterhaltsklage, die Unterhaltsklagen: Wie wird der Akkusativ benutzt?

Der Akkusativ – die Unterhaltsklage – ist der Kasus, den man für das direkte Objekt verwendet, also für den Gegenstand des Tuns. Mit der Frage wen oder was? kann man nach Objekten im Akkusativ fragen.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Unterhaltsklage.

Man benutzt den Akkusativ außerdem nach einigen Präpositionen:

Ich interessiere mich für die Unterhaltsklage.
Ich denke über die Unterhaltsklage nach.

Andere Präpositionen, die den Akkusativ brauchen, sind: gegen, ohne, durch.