Alle Kasus in Singular und Plural für das Wort Unterlassungsklage findest du hier:
Die Deklination von Unterlassungsklage im Singular
Nominativ Singular | die Unterlassungsklage |
Genitiv Singular | der Unterlassungsklage |
Dativ Singular | der Unterlassungsklage |
Akkusativ Singular | die Unterlassungsklage |
Die Deklination von Unterlassungsklagen im Plural
Nominativ Plural | die Unterlassungsklagen |
Genitiv Plural | der Unterlassungsklagen |
Dativ Plural | den Unterlassungsklagen |
Akkusativ Plural | die Unterlassungsklagen |
Welchen Kasus brauche ich eigentlich?
Alle Formen von Unterlassungsklage kennst du nun schon einmal, aber weißt du auch, welchen Kasus du in einem bestimmten Satz benutzen solltest? Hier findest du eine kleine und hoffentlich hilfreiche Zusammenfassung über die vier deutschen Kasus:Die Unterlassungsklage, die Unterlassungsklagen: So funktioniert der Nominativ.
Wenn du ein Wort kennst, kennst du auch schon dessen Nominativ: Er ist einfach die Grundform, also Unterlassungsklage. Der Nominativ Plural von Unterlassungsklage lautet Unterlassungsklagen. Den Nominativ benutzt du besonders für das Subjekt eines Satzes. Es kann gleich als erstes Wort im Satz stehen oder auch erst später – vor allem bei Fragen.
Die Unterlassungsklage ist meistens ...
Was heißt „die Unterlassungsklage”? – „Die Unterlassungsklage” heißt ...
Für die Unterlassungsklage hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.
Der Unterlassungsklage, der Unterlassungsklagen: So benutzt du den Genitiv.
Den Genitiv finden Deutschlerner oft nicht ganz einfach. Die gute Nachricht: Deutsche Muttersprachler auch nicht. Sie machen bei diesem Kasus auch öfter Fehler. Zum Glück braucht man den Genitiv im gesprochenen Deutsch nur selten. Denn oft kannst du auch einfach von der Unterlassungsklage statt der Unterlassungsklage sagen. Auch das heißt: etwas gehört zu der Unterlassungsklage. Der Genitiv hat die Funktion, zu zeigen, wozu eine Sache gehört oder wer der Besitzer ist. Das Fragewort ist wessen. Hier ist ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Unterlassungsklage
Auch die Verben, die einen Genitiv brauchen, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findest du eher in geschriebenen Texten und nicht so oft in der gesprochenen Alltagssprache.
Der Unterlassungsklage, den Unterlassungsklagen: Erklärungen zum Dativ
Der Dativ – also: der Unterlassungsklage –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Den Dativ solltest du z. B. nach diesen Verben benutzen: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …Auch im Zusammenhang mit bestimmten Präpositionen wird der Dativ im Deutschen benutzt, zum Beispiel: von der Unterlassungsklage, mit den Unterlassungsklagen, bei der Unterlassungsklage.
Die Unterlassungsklage, die Unterlassungsklagen: Wann benutzt du den Akkusativ?
Im Akkusativ – die Unterlassungsklage – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Unterlassungsklage.
Du benutzt den Akkusativ außerdem mit verschiedenen Präpositionen:
Ich interessiere mich für die Unterlassungsklage.
Ich denke über die Unterlassungsklage nach.