Wie dekliniert man Urheberin?

Wie dekliniert man Urheberin in allen vier Kasus? Im Singular und Plural? Das kannst du hier nachlesen.

Die Deklination von Urheberin im Singular

Deklinationstabelle von Urheberin für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Urheberin
Genitiv Singular der Urheberin
Dativ Singular der Urheberin
Akkusativ Singular die Urheberin

Die Deklination von Urheberinnen im Plural

Deklinationstabelle von Urheberin für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Urheberinnen
Genitiv Plural der Urheberinnen
Dativ Plural den Urheberinnen
Akkusativ Plural die Urheberinnen

Den richtigen Kasus finden

Du weißt also jetzt, wie der Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Urheberin richtig heißen. Das erklärt natürlich noch nicht: Wann benutzt man überhaupt den Nominativ, wann den Genitiv usw.? Das ist natürlich eine der schwierigeren Fragen der deutschen Grammatik und wir können hier sicher keine Antwort mit allen Details geben. Wir hoffen trotzdem, dass diese Zusammenfassung dir hilft.

Den Nominativ richtig benutzen: Die Urheberin, die Urheberinnen

Für den Nominativ benutzt man die Grundform des Substantivs – die Form macht also eigentlich keine Probleme. Der Nominativ Plural ist jedoch nicht immer ganz einfach zu bilden. Es gibt im Deutschen nämlich viele unregelmäßige Pluralformen und auch Regeln, nach denen sich beim Plural z. B. ein Vokal im Wort ändert (die Bank => die Bänke). Diese Regeln und Spezialfälle muss man einfach lernen.
Egal ob im Singular oder im Plural: Im Nominativ steht ein Wort immer, wenn es das Subjekt des Satzes ist. Gefragt wird nach diesem Subjekt mit den Fragewörtern wer oder was:

Was heißt „die Urheberin”? – „Die Urheberin” heißt ...


Der Urheberin, der Urheberinnen: Erklärungen zum Genitiv

Der Genitiv ist für viele der schwerste Fall – übrigens auch für Menschen, deren Muttersprache Deutsch ist. Deshalb ist es gut, dass man den Kasus für die gesprochene Sprache nur sehr selten braucht. Statt der Urheberin kann man nämlich auch einfach von der Urheberin sagen. Das heißt auch: etwas gehört zu der Urheberin. Für die Schriftsprache ist diese Form aber nicht so gut!
Die Funktion des Genitivs ist, zu zeigen, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Urheberin

Nach einigen Präpositionen benutzt man Urheberin im Genitiv, zum Beispiel angesichts der Urheberin, statt der Urheberin oder wegen der Urheberin. Diese Präpositionen sind in der geschriebenen Sprache sehr viel häufiger als in der Alltagssprache.
 
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.

Der Urheberin, den Urheberinnen: So funktioniert der Dativ.

Man benutzt den Dativ – also beispielsweise: der Urheberin –, um zu zeigen, wer Empfänger/Adressat oder Ziel ist, wenn man über eine Aktion spricht. Das Fragewörter sind wem oder was. Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …
 
Es gibt ein paar Präpositionen, nach denen man im Deutschen den Dativ benutzt: von der Urheberin, mit den Urheberinnen, bei der Urheberin.

Die Urheberin, die Urheberinnen: Wann braucht man den Akkusativ?

Der Akkusativ – die Urheberin – ist der Fall, den man für das direkte Objekt benutzt, also für den Gegenstand des Tuns. Nach Objekten im Akkusativ fragt man mit den Fragewörtern wen oder was.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Urheberin.

Der Akkusativ wird zusätzlich nach verschiedenen Präpositionen benutzt:

Ich interessiere mich für die Urheberin.
Ich denke über die Urheberin nach.

Es gibt noch andere Präpositionen mit Akkusativ, zum Beispiel: durch, gegen, ohne.