Wie dekliniert man Urheberrecht?

Hier findest du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Urheberrecht im Singular und Plural.

Die Deklination von Urheberrecht im Singular

Deklinationstabelle von Urheberrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Urheberrecht
Genitiv Singular des Urheberrechtes
Dativ Singular dem Urheberrecht
Akkusativ Singular das Urheberrecht

Die Deklination von Urheberrechte im Plural

Deklinationstabelle von Urheberrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Urheberrechte
Genitiv Plural der Urheberrechte
Dativ Plural den Urheberrechten
Akkusativ Plural die Urheberrechte

Wie benutzt man die Kasus im Deutschen?

Die Deklinationstabelle alleine erklärt natürlich noch nicht, wann man überhaupt Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ verwendet. Einige wichtige Informationen zu diesem Thema findest du deswegen in dem folgenden Text:

Den Nominativ richtig benutzen: Das Urheberrecht, die Urheberrechte

Für den Nominativ benutzt man die Grundform des Substantivs – die Form macht also eigentlich keine Probleme. Der Nominativ Plural ist jedoch nicht immer ganz einfach zu bilden. Es gibt im Deutschen nämlich viele unregelmäßige Pluralformen und auch Regeln, nach denen sich beim Plural z. B. ein Vokal im Wort ändert (die Bank => die Bänke). Diese Regeln und Spezialfälle muss man einfach lernen.
Egal ob im Singular oder im Plural: Im Nominativ steht ein Wort immer, wenn es das Subjekt des Satzes ist. Gefragt wird nach diesem Subjekt mit den Fragewörtern wer oder was:

Was heißt „das Urheberrecht”? – „Das Urheberrecht” heißt ...


Des Urheberrechtes, der Urheberrechte: Wann benutzt du den Genitiv?

Mit dem Genitiv haben auch Deutsche öfter Probleme. Das Gute ist: Im gesprochenen Deutsch braucht man ihn gar nicht so oft. In vielen Situationen kann man nämlich auch einfach von dem Urheberrecht statt des Urheberrechtes sagen, um zu zeigen: etwas gehört zu dem Urheberrecht. Das ist nämlich die Funktion des Genitivs:
Er zeigt, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Urheberrechtes

Manche Präpositionen brauchen im Deutschen immer den Genitiv. Das sind beispielsweise: angesichts des Urheberrechtes, statt des Urheberrechtes oder wegen des Urheberrechtes. Man hört diese Präpositionen aber nicht oft in der gesprochenen Alltagsspache, sondern liest sie eher im geschriebenen Deutsch.
 
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.

Dem Urheberrecht, den Urheberrechten: So benutzt man den Dativ.

Verwende den Dativ – also zum Beispiel die Form: dem Urheberrecht –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ kannst du mit den Wörtern wem oder was fragen. Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Urheberrecht, mit den Urheberrechten, bei dem Urheberrecht.

Das Urheberrecht, die Urheberrechte: So funktioniert der Akkusativ.

Für das direkte Objekt benutzt du den Akkusativ – das Urheberrecht. Das direkte Objekt ist der Gegenstand des Tuns in einem Satz. Danach fragt man so: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Urheberrecht.

Man benutzt den Akkusativ außerdem nach einigen Präpositionen:

Ich interessiere mich für das Urheberrecht.
Ich denke über das Urheberrecht nach.

Andere Präpositionen, die den Akkusativ brauchen, sind: gegen, ohne, durch.