Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Urheberrechtsverletzung.
Die Deklination von Urheberrechtsverletzung im Singular
Nominativ Singular | die Urheberrechtsverletzung |
Genitiv Singular | der Urheberrechtsverletzung |
Dativ Singular | der Urheberrechtsverletzung |
Akkusativ Singular | die Urheberrechtsverletzung |
Die Deklination von Urheberrechtsverletzungen im Plural
Nominativ Plural | die Urheberrechtsverletzungen |
Genitiv Plural | der Urheberrechtsverletzungen |
Dativ Plural | den Urheberrechtsverletzungen |
Akkusativ Plural | die Urheberrechtsverletzungen |
Die Kasus im Deutschen
Du kennst nun bereits alle Formen von Urheberrechtsverletzung. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.Den Nominativ richtig benutzen: Die Urheberrechtsverletzung, die Urheberrechtsverletzungen
Für den Nominativ benutzt man die Grundform des Substantivs – die Form macht also eigentlich keine Probleme. Der Nominativ Plural ist jedoch nicht immer ganz einfach zu bilden. Es gibt im Deutschen nämlich viele unregelmäßige Pluralformen und auch Regeln, nach denen sich beim Plural z. B. ein Vokal im Wort ändert (die Bank => die Bänke). Diese Regeln und Spezialfälle muss man einfach lernen.Egal ob im Singular oder im Plural: Im Nominativ steht ein Wort immer, wenn es das Subjekt des Satzes ist. Gefragt wird nach diesem Subjekt mit den Fragewörtern wer oder was:
Was heißt „die Urheberrechtsverletzung”? – „Die Urheberrechtsverletzung” heißt ...
Der Urheberrechtsverletzung, der Urheberrechtsverletzungen: Was du über den Genitiv wissen solltest
Der Genitiv ist für Deutschlerner oft nicht so einfach. Aber mach dir keine Sorgen: Deutsche Muttersprachler haben genau dasselbe Problem. Auch sie machen bei dem Kasus häufig Fehler. Da ist es doch gut, dass man den Genitiv für das gesprochene Deutsch gar nicht so oft braucht. Oft kann man nämlich auch einfach von der Urheberrechtsverletzung statt der Urheberrechtsverletzung benutzen. Das bedeutet auch: eine Sache gehört zu der Urheberrechtsverletzung oder die Urheberrechtsverletzung ist der Besitzer von ... . Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Hier findest du ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Urheberrechtsverletzung
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Der Urheberrechtsverletzung, den Urheberrechtsverletzungen: Erklärungen zum Dativ
Der Dativ – also: der Urheberrechtsverletzung –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von der Urheberrechtsverletzung, mit den Urheberrechtsverletzungen, bei der Urheberrechtsverletzung.
Die Urheberrechtsverletzung, die Urheberrechtsverletzungen: Der Akkusativ
Der Akkusativ – die Urheberrechtsverletzung – ist der Fall, den du für das direkte Objekt benutzt, das heißt für den Gegenstand des Tuns. Mit wen oder was? stellt man Fragen nach Objekten im Akkusativ.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Urheberrechtsverletzung.
Nach manchen Präpositionen brauchst du im Deutschen einen Akkusativ. Das sind zum Beispiel:
Ich interessiere mich für die Urheberrechtsverletzung.
Ich denke über die Urheberrechtsverletzung nach.