Lerne hier, wie man das Nomen Urheberschutz dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.
Die Deklination von Urheberschutz
Nominativ Singular | der Urheberschutz |
Genitiv Singular | des Urheberschutzes |
Dativ Singular | dem Urheberschutz |
Akkusativ Singular | den Urheberschutz |
Welchen Kasus brauche ich eigentlich?
Alle Formen von Urheberschutz kennst du nun schon einmal, aber weißt du auch, welchen Kasus du in einem bestimmten Satz benutzen solltest? Hier findest du eine kleine und hoffentlich hilfreiche Zusammenfassung über die vier deutschen Kasus:Der Urheberschutz: Wann ist der Nominativ richtig?
Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Urheberschutz benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:
Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Der Urheberschutz ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „der Urheberschutz” im Deutschen? (Antwort): „Der Urheberschutz” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für den Urheberschutz hat sich Frau Müller schon immer interessiert.
Des Urheberschutzes: Wie funktioniert der Genitiv?
Der Genitiv macht häufig die meisten Probleme – übrigens nicht nur Deutschlernern, sondern auch deutschen Muttersprachlern. Da ist es gut, dass man diesen Kasus im gesprochenen Deutsch nur selten braucht. Denn es funktioniert in vielen Fällen auch sehr gut ohne ihn: Oft kann man nämlich von dem Urheberschutz statt des Urheberschutzes sagen. Auch das bedeutet: etwas gehört zu dem Urheberschutz. Denn der Genitiv wird benutzt, um zu zeigen, wer der Besitzer von einer Sache ist oder wozu sie gehört. Das Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Urheberschutzes
Manche Verben brauchen ein Objekt in einem speziellen Fall. Verben, nach denen ein Objekt im Genitiv steht, sind im Deutschen aber selten. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten benutzt und sind in Alltagsgesprächen nur selten zu hören. Deswegen machen bei diesen Genitivobjekten auch Deutsche öfter Fehler. Beispiele für Verben mit Genitivobjekt sind: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).
Dem Urheberschutz: So benutzt du den Dativ
Benutze den Dativ – also: dem Urheberschutz –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was das Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ fragst du mit den Wörtern wem oder was. Nach diesen Wörtern steht im Deutschen als indirektes Objekt der Dativ: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Urheberschutz, mit dem Urheberschutz, bei dem Urheberschutz.
Den Urheberschutz: Erklärungen zum Akkusativ
Der Akkusativ – den Urheberschutz – ist die Form für das direkte Objekt, also den Gegenstand des Tuns. Man fragt nach Objekten im Akkusativ mit den Fragewörtern wen oder was.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere den Urheberschutz.
Bestimmte Präpositionen brauchen immer einen Akkusativ. Zum Beispiel:
Ich interessiere mich für den Urheberschutz.
Ich denke über den Urheberschutz nach.