Wie dekliniert man Urteil?

Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Urteil.

Die Deklination von Urteil im Singular

Deklinationstabelle von Urteil für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Urteil
Genitiv Singular des Urteils
Dativ Singular dem Urteil
Akkusativ Singular das Urteil

Die Deklination von Urteile im Plural

Deklinationstabelle von Urteil für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Urteile
Genitiv Plural der Urteile
Dativ Plural den Urteilen
Akkusativ Plural die Urteile

Die Kasus im Deutschen

Du kennst nun bereits alle Formen von Urteil. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.

Das Urteil: Was ist der Nominativ?

Den Nominativ eines Wortes lernt man meistens als Erstes kennen: Er ist die Grundform. Der Nominativ Plural – hier die Urteile – macht oft ein bisschen mehr Probleme als der Singular – denn für viele Pluralformen gibt es im Deutschen Spezialregeln.
Wenn ein Nomen das Subjekt des Satzes ist, brauchst du immer den Nominativ des Wortes. Nach diesem Subjekt – und also auch nach Wörtern im Nominativ – fragt man mit wer oder was. Man kann also zum Beispiel sagen:

Was heißt „das Urteil”? – „Das Urteil” heißt ...


Des Urteils, der Urteile: Wann benutzt du den Genitiv?

Mit dem Genitiv haben auch Deutsche öfter Probleme. Das Gute ist: Im gesprochenen Deutsch braucht man ihn gar nicht so oft. In vielen Situationen kann man nämlich auch einfach von dem Urteil statt des Urteils sagen, um zu zeigen: etwas gehört zu dem Urteil. Das ist nämlich die Funktion des Genitivs:
Er zeigt, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Urteils

Nach ein paar Präpositionen benutzt du Urteil im Genitiv, zum Beispiel angesichts des Urteils, statt des Urteils oder wegen des Urteils. Diese Präpositionen findest du eher in der Schriftsprache als im gesprochenen Deutsch oder der Alltagssprache.
 
Manche Verben brauchen ein Objekt in einem speziellen Fall. Verben, nach denen ein Objekt im Genitiv steht, sind im Deutschen aber selten. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten benutzt und sind in Alltagsgesprächen nur selten zu hören. Deswegen machen bei diesen Genitivobjekten auch Deutsche öfter Fehler. Beispiele für Verben mit Genitivobjekt sind: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Dem Urteil, den Urteilen: So funktioniert der Dativ.

Man benutzt den Dativ – also beispielsweise: dem Urteil –, um zu zeigen, wer Empfänger/Adressat oder Ziel ist, wenn man über eine Aktion spricht. Das Fragewörter sind wem oder was. Nach diesen Wörtern steht im Deutschen als indirektes Objekt der Dativ: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von dem Urteil, mit den Urteilen, bei dem Urteil.

Das Urteil, die Urteile: Erklärungen zum Akkusativ

Der Akkusativ – das Urteil – ist die Form für das direkte Objekt, also den Gegenstand des Tuns. Man fragt nach Objekten im Akkusativ mit den Fragewörtern wen oder was.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Urteil.

Man benutzt den Akkusativ außerdem nach einigen Präpositionen:

Ich interessiere mich für das Urteil.
Ich denke über das Urteil nach.

Andere Präpositionen, die den Akkusativ brauchen, sind: gegen, ohne, durch.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.