Wie funktioniert die Deklination von Urteilsverkündung? Hier findest du alle Formen im Singular sowie im Plural:
Die Deklination von Urteilsverkündung im Singular
Nominativ Singular | die Urteilsverkündung |
Genitiv Singular | der Urteilsverkündung |
Dativ Singular | der Urteilsverkündung |
Akkusativ Singular | die Urteilsverkündung |
Die Deklination von Urteilsverkündungen im Plural
Nominativ Plural | die Urteilsverkündungen |
Genitiv Plural | der Urteilsverkündungen |
Dativ Plural | den Urteilsverkündungen |
Akkusativ Plural | die Urteilsverkündungen |
Wann benutzt man welchen Kasus?
Nun kennst du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Urteilsverkündung. Aber wann brauchst du eigentlich welchen dieser Kasus? Hier findest du eine kurze Grammatikerklärung – natürlich nicht mit allen Details! – über die deutschen Kasus.Die Urteilsverkündung, die Urteilsverkündungen: So funktioniert der Nominativ.
Wenn du ein Wort kennst, kennst du auch schon dessen Nominativ: Er ist einfach die Grundform, also Urteilsverkündung. Der Nominativ Plural von Urteilsverkündung lautet Urteilsverkündungen. Den Nominativ benutzt du besonders für das Subjekt eines Satzes. Es kann gleich als erstes Wort im Satz stehen oder auch erst später – vor allem bei Fragen.
Die Urteilsverkündung ist meistens ...
Was heißt „die Urteilsverkündung”? – „Die Urteilsverkündung” heißt ...
Für die Urteilsverkündung hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.
Der Urteilsverkündung, der Urteilsverkündungen: Erklärungen zum Genitiv
Der Genitiv ist für viele der schwerste Fall – übrigens auch für Menschen, deren Muttersprache Deutsch ist. Deshalb ist es gut, dass man den Kasus für die gesprochene Sprache nur sehr selten braucht. Statt der Urteilsverkündung kann man nämlich auch einfach von der Urteilsverkündung sagen. Das heißt auch: etwas gehört zu der Urteilsverkündung. Für die Schriftsprache ist diese Form aber nicht so gut! Die Funktion des Genitivs ist, zu zeigen, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Urteilsverkündung
Auch die Verben, die einen Genitiv brauchen, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findest du eher in geschriebenen Texten und nicht so oft in der gesprochenen Alltagssprache.
Der Urteilsverkündung, den Urteilsverkündungen: So benutzt du den Dativ
Benutze den Dativ – also: der Urteilsverkündung –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was das Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ fragst du mit den Wörtern wem oder was. Den Dativ solltest du z. B. nach diesen Verben benutzen: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …Den Dativ benutzt man auch bei ein paar Präpositionen, z. B.: von der Urteilsverkündung, mit den Urteilsverkündungen, bei der Urteilsverkündung.
Die Urteilsverkündung, die Urteilsverkündungen: Wann braucht man den Akkusativ?
Der Akkusativ – die Urteilsverkündung – ist der Fall, den man für das direkte Objekt benutzt, also für den Gegenstand des Tuns. Nach Objekten im Akkusativ fragt man mit den Fragewörtern wen oder was.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Urteilsverkündung.
Der Akkusativ wird zusätzlich nach verschiedenen Präpositionen benutzt:
Ich interessiere mich für die Urteilsverkündung.
Ich denke über die Urteilsverkündung nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.