Das grammatikalische Geschlecht (Genus) von Urteilsvollstreckung ist feminin Der Artikel im Nominativ ist deswegen die. Deutsche sagen also: die Urteilsvollstreckung.
Der, die oder das? Welche Regeln gibt es?
Du weißt jetzt, dass Urteilsvollstreckung feminin ist. Aber wie ist es mit all den anderen deutschen Wörtern? Musst du den Artikel für jedes einzelne Wort lernen?
Leider gibt es wirklich nicht sehr viele universelle Regeln, die dir bei dem Problem helfen. Denn das grammatikalische Geschlecht im Deutschen ist oft sehr unlogisch. Das natürliche Geschlecht hilft dir selten weiter. Mädchen sind zum Beispiel per Definition weiblich. Aber das Genus des Wortes Mädchen ist trotzdem neutral: es heißt das Mädchen.
Ganz sicher kannst du beim Genus von einem Wort also nur sein, wenn du es auswendig gelernt hast.
Es gibt, wie gesagt, nicht viele Regeln zum Genus im Deutschen. Aber ein paar können dir helfen, nicht so viel auswendig lernen zu müssen.
Wenn Du nicht genau weißt, welches Genus ein Substantiv hat, hilft es manchmal, die Wortendung (Suffix) anzuschauen.
- Wörter mit den Endungen -ment, -tum, und -chen sind fast immer neutral
- endet das Nomen in der Grundform auf -ig, -ich, -ling oder -en ist es meistens maskulin
- Wörter mit -in, -ung, -keit, -ion, -heit, -schaft oder -ei am Ende sind oft feminin
Der richtige unbestimmte Artikel
Der korrekte bestimmte Artikel zu Urteilsvollstreckung ist also die. Du sagst die Urteilsvollstreckung, wenn für deine Gesprächspartner klar ist, worüber genau du sprichst. Nennst du eine Person oder Sache aber zum ersten Mal, benutzt du stattdessen den unbestimmten Artikel.
Die Grundform der unbestimmten Artikel sind im Singular ein und eine. Maskuline und neutrale Substantive haben den Begleiter ein; bei femininen Wörtern benutzt man eine. Weil Urteilsvollstreckung feminin ist, heißt die richtige Form: eine Urteilsvollstreckung.
Urteilsvollstreckung im Plural
Die Pluralform von Urteilsvollstreckung ist Urteilsvollstreckungen. Für die Bildung der Pluralform gibt es im Deutschen Regeln – aber leider auch viele Ausnahmen, bei denen du die Form einfach lernen musst.
Die Artikel im Plural sind aber sehr leicht. Der bestimmte Artikel für den Nominativ Plural ist immer die – es macht keinen Unterschied, welches Genus das Wort hat. Richtig ist bei unserem Beispiel also die Form: die Urteilsvollstreckungen. Bei unbestimmten Artikeln ist es genauso leicht: Diese gibt es nur im Singular. Im Plural lässt man die unbestimmten Artikel einfach weg, sagt also zum Beispiel viele Urteilsvollstreckungen.