Wie dekliniert man Vaterschaftsklage?

Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Vaterschaftsklage.

Die Deklination von Vaterschaftsklage im Singular

Deklinationstabelle von Vaterschaftsklage für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Vaterschaftsklage
Genitiv Singular der Vaterschaftsklage
Dativ Singular der Vaterschaftsklage
Akkusativ Singular die Vaterschaftsklage

Die Deklination von Vaterschaftsklagen im Plural

Deklinationstabelle von Vaterschaftsklage für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Vaterschaftsklagen
Genitiv Plural der Vaterschaftsklagen
Dativ Plural den Vaterschaftsklagen
Akkusativ Plural die Vaterschaftsklagen

Die Kasus im Deutschen

Du kennst nun bereits alle Formen von Vaterschaftsklage. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.

Die Vaterschaftsklage: Den Nominativ richtig benutzen

Der Nominativ heißt oft auch „erster Fall”. Dieser erste Fall hat die gleiche Form wie die Grundform des Nomens. Hier muss der Sprecher also nicht deklinieren.
Das Wort verändert seine Form aber natürlich, wenn du statt des Nominativs im Singular den Nominativ Plural brauchst: die Vaterschaftsklage => die Vaterschaftsklagen. Viele Pluralformen im Deutschen werden regelmäßig gebildet. Es gibt aber auch eine Menge Ausnahmen, die du einfach lernen musst.
Aber wann benutzt du jetzt den Nominativ? Die Antwort: Wenn das Nomen das Subjekt im Satz ist. Oft findet man das Subjekt ganz am Anfang, also zum Beispiel:

Die Vaterschaftsklage ist oft ...

Deutscher Satzbau ist aber sehr flexibel. Deshalb kann das Subjekt auch an anderen Positionen stehen. Zum Beispiel hier:

Für die Vaterschaftsklage hat sich Thorsten schon immer interessiert.

Nach dem Subjekt eines Satzes fragt man mit wer oder was:

Was heißt „die Vaterschaftsklage”? – „Die Vaterschaftsklage” heißt ...


Der Vaterschaftsklage, der Vaterschaftsklagen: Der Genitiv im Deutschen

„Das ist meins!” ist für Kinder oft einer der wichtigsten Sätze. Das ist die Funktion des Genitivs: Er zeigt, wem etwas gehört oder auch wozu eine Sache gehört. Auch wenn der Genitiv deshalb für Kinder eigentlich der wichtigste Fall ist, brauchen sie oft am längsten, um ihn korrekt zu benutzen. Auch erwachsene Muttersprachler machen bei ihm oft Fehler. Deshalb musst du dich als Deutschlerner auch nicht ärgern, wenn du Probleme mit dem Genitiv hast. In der gesprochenen Sprache ist er sowieso nicht so wichtig. Denn dann benutzt man oft eher von der Vaterschaftsklage als der Vaterschaftsklage.
Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Du sagst also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Vaterschaftsklage

Nach ein paar Präpositionen benutzt du Vaterschaftsklage im Genitiv, zum Beispiel angesichts der Vaterschaftsklage, statt der Vaterschaftsklage oder wegen der Vaterschaftsklage. Diese Präpositionen findest du eher in der Schriftsprache als im gesprochenen Deutsch oder der Alltagssprache.
 
Der Genitiv wird auch nach manchen besonderen Verben benutzt. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Es gibt aber nur wenige Verben, bei denen das Objekt im Genitiv steht. Und: Man liest diese Verben zwar im geschriebenen Deutsch, du wirst sie aber nur selten hören, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.

Der Vaterschaftsklage, den Vaterschaftsklagen: Wann benutzt du den Dativ?

Man benutzt den Dativ, um zu zeigen, wer der Adressat/Empfänger oder das Ziel von etwas ist. Die passende Frage ist wem oder was. Hier findest du einige Verben, nach denen oft ein Dativobjekt benutzt wird: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …
 
Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von der Vaterschaftsklage, mit den Vaterschaftsklagen, bei der Vaterschaftsklage.

Die Vaterschaftsklage, die Vaterschaftsklagen: Wann musst du den Akkusativ verwenden?

Das direkte Objekt steht im Akkusativ – die Vaterschaftsklage. Es ist der Gegenstand des Tuns. Dazu gehört die Frage wen oder was?.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Vaterschaftsklage.

Manche Präpositionen werden immer mit dem Akkusativ benutzt. Hier ist ein Beispiel:

Ich interessiere mich für die Vaterschaftsklage.
Ich denke über die Vaterschaftsklage nach.

Es gibt natürlich noch viele andere Präpositionen, die den Akkusativ brauchen. Ein paar sind: gegen, ohne, durch.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.