Wie funktioniert die Deklination von Verbraucherschutz im Deutschen? Die Antwort findest du in den folgenden Tabellen.
Die Deklination von Verbraucherschutz im Singular
Nominativ Singular | der Verbraucherschutz |
Genitiv Singular | des Verbraucherschutzes |
Dativ Singular | dem Verbraucherschutz |
Akkusativ Singular | den Verbraucherschutz |
Die Deklination von null im Plural
Nominativ Plural | die null |
Genitiv Plural | der |
Dativ Plural | den |
Akkusativ Plural | die null |
Wann ist welcher Kasus richtig?
Du weißt ja nun schon, wie Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Verbraucherschutz richtig heißen. Aber wann benutzt du welchen Kasus? Das ist natürlich eine der komplizierten Fragen der deutschen Grammatik und wir können hier sicher keine komplette Antwort geben. Wir hoffen trotzdem, dass die folgende Zusammenfassung dir hilft.Den Nominativ richtig benutzen: Der Verbraucherschutz, die null
Für den Nominativ benutzt man die Grundform des Substantivs – die Form macht also eigentlich keine Probleme. Der Nominativ Plural ist jedoch nicht immer ganz einfach zu bilden. Es gibt im Deutschen nämlich viele unregelmäßige Pluralformen und auch Regeln, nach denen sich beim Plural z. B. ein Vokal im Wort ändert (die Bank => die Bänke). Diese Regeln und Spezialfälle muss man einfach lernen.Egal ob im Singular oder im Plural: Im Nominativ steht ein Wort immer, wenn es das Subjekt des Satzes ist. Gefragt wird nach diesem Subjekt mit den Fragewörtern wer oder was:
Was heißt „der Verbraucherschutz”? – „Der Verbraucherschutz” heißt ...
Des Verbraucherschutzes, der : Der Genitiv im Deutschen
„Das ist meins!” ist für Kinder oft einer der wichtigsten Sätze. Das ist die Funktion des Genitivs: Er zeigt, wem etwas gehört oder auch wozu eine Sache gehört. Auch wenn der Genitiv deshalb für Kinder eigentlich der wichtigste Fall ist, brauchen sie oft am längsten, um ihn korrekt zu benutzen. Auch erwachsene Muttersprachler machen bei ihm oft Fehler. Deshalb musst du dich als Deutschlerner auch nicht ärgern, wenn du Probleme mit dem Genitiv hast. In der gesprochenen Sprache ist er sowieso nicht so wichtig. Denn dann benutzt man oft eher von dem Verbraucherschutz als des Verbraucherschutzes. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Du sagst also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Verbraucherschutzes
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Dem Verbraucherschutz, den : Wann benutzt du den Dativ?
Man benutzt den Dativ, um zu zeigen, wer der Adressat/Empfänger oder das Ziel von etwas ist. Die passende Frage ist wem oder was. Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Es gibt außerdem einige Präpositionen, nach denen du den Dativ verwendest, beispielsweise: von dem Verbraucherschutz, mit den , bei dem Verbraucherschutz.
Den Verbraucherschutz, die null: So funktioniert der Akkusativ
Den Akkusativ – den Verbraucherschutz – benutzt du im Deutschen für das direkte Objekt, den Gegenstand des Tuns. Danach fragt man mit der Frage: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere den Verbraucherschutz.
Manche Präpositionen werden immer mit dem Akkusativ benutzt. Hier ist ein Beispiel:
Ich interessiere mich für den Verbraucherschutz.
Ich denke über den Verbraucherschutz nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.