Alle Kasus in Singular und Plural für das Wort Verfassungsänderung findest du hier:
Die Deklination von Verfassungsänderung im Singular
Nominativ Singular | die Verfassungsänderung |
Genitiv Singular | der Verfassungsänderung |
Dativ Singular | der Verfassungsänderung |
Akkusativ Singular | die Verfassungsänderung |
Die Deklination von Verfassungsänderungen im Plural
Nominativ Plural | die Verfassungsänderungen |
Genitiv Plural | der Verfassungsänderungen |
Dativ Plural | den Verfassungsänderungen |
Akkusativ Plural | die Verfassungsänderungen |
Welchen Kasus brauche ich eigentlich?
Alle Formen von Verfassungsänderung kennst du nun schon einmal, aber weißt du auch, welchen Kasus du in einem bestimmten Satz benutzen solltest? Hier findest du eine kleine und hoffentlich hilfreiche Zusammenfassung über die vier deutschen Kasus:Die Verfassungsänderung: Was ist der Nominativ?
Den Nominativ eines Wortes lernt man meistens als Erstes kennen: Er ist die Grundform. Der Nominativ Plural – hier die Verfassungsänderungen – macht oft ein bisschen mehr Probleme als der Singular – denn für viele Pluralformen gibt es im Deutschen Spezialregeln.Wenn ein Nomen das Subjekt des Satzes ist, brauchst du immer den Nominativ des Wortes. Nach diesem Subjekt – und also auch nach Wörtern im Nominativ – fragt man mit wer oder was. Man kann also zum Beispiel sagen:
Was heißt „die Verfassungsänderung”? – „Die Verfassungsänderung” heißt ...
Der Verfassungsänderung, der Verfassungsänderungen: Erklärungen zum Genitiv
Der Genitiv ist für viele der schwerste Fall – übrigens auch für Menschen, deren Muttersprache Deutsch ist. Deshalb ist es gut, dass man den Kasus für die gesprochene Sprache nur sehr selten braucht. Statt der Verfassungsänderung kann man nämlich auch einfach von der Verfassungsänderung sagen. Das heißt auch: etwas gehört zu der Verfassungsänderung. Für die Schriftsprache ist diese Form aber nicht so gut! Die Funktion des Genitivs ist, zu zeigen, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Verfassungsänderung
Manche Verben brauchen ein Objekt in einem speziellen Fall. Verben, nach denen ein Objekt im Genitiv steht, sind im Deutschen aber selten. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten benutzt und sind in Alltagsgesprächen nur selten zu hören. Deswegen machen bei diesen Genitivobjekten auch Deutsche öfter Fehler. Beispiele für Verben mit Genitivobjekt sind: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).
Der Verfassungsänderung, den Verfassungsänderungen: Wann benutzt man den Dativ?
Deutsche benutzen den Dativ, wenn sie sagen wollen, wer Adressat/Empfänger oder Ziel von einer Sache/Aktion ist. Dazu gehört die Frage: wem oder was . Nach diesen Wörtern steht im Deutschen als indirektes Objekt der Dativ: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …Auch im Zusammenhang mit bestimmten Präpositionen wird der Dativ im Deutschen benutzt, zum Beispiel: von der Verfassungsänderung, mit den Verfassungsänderungen, bei der Verfassungsänderung.
Die Verfassungsänderung, die Verfassungsänderungen: Wann benutzt du den Akkusativ?
Im Akkusativ – die Verfassungsänderung – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Verfassungsänderung.
Der Akkusativ wird zusätzlich nach verschiedenen Präpositionen benutzt:
Ich interessiere mich für die Verfassungsänderung.
Ich denke über die Verfassungsänderung nach.
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