Die richtige Antwort ist: der Verfassungsbruch, denn das Wort Verfassungsbruch ist maskulin. Deswegen heißt der passende Artikel der.
Welche Regeln gibt es für das Genus im Deutschen?
Wann heißt es der, wann die, wann das? Der Artikel wird durch das Genus, also das grammatikalische Geschlecht eines Wortes bestimmt. Aber woher weißt du, welches Genus ein Wort hat? Die Antwort ist einfach, aber frustrierend: Das musst du lernen. Am besten lernst du bei jeder neuen Vokabel auch gleich den richtigen Artikel dazu.
Es gibt, wie gesagt, nicht viele Regeln zum Genus im Deutschen. Aber ein paar können dir helfen, nicht so viel auswendig lernen zu müssen.
Wenn Du nicht genau weißt, welches Genus ein Substantiv hat, hilft es manchmal, die Wortendung (Suffix) anzuschauen.
- Wörter mit den Endungen -ment, -tum, und -chen sind fast immer neutral
- endet das Nomen in der Grundform auf -ig, -ich, -ling oder -en ist es meistens maskulin
- Wörter mit -in, -ung, -keit, -ion, -heit, -schaft oder -ei am Ende sind oft feminin
Welches ist der korrekte unbestimmte Artikel?
Wenn du das Genus eines Nomens kennst, weißt du auch, welches der richtige unbestimmte Artikel ist. Davon gibt es im Deutschen in der Grundform nur zwei Varianten: ein und eine. Bei femininen Nomen ist eine der richtige unbestimmte Artikel – sonst ist es immer ein. Richtig ist also ein Verfassungsbruch.
Den unbestimmten Artikel verwendet man, wenn nicht ganz klar ist (oder sein muss), über welche Person oder welche Sache man genau spricht.
Verfassungsbruch im Plural
Fangen wir mit der guten Nachricht an: Den richtigen Artikel für den Plural zu finden, ist leicht. Im Nominativ Plural heißt der bestimmte Artikel immer die, also etwa die Verfassungsbrüche. Der unbestimmte Artikel hat keine Pluralform, man sagt also zum Beispiel einfach: viele Verfassungsbrüche.
Die Pluralform eines Nomens bildet man oft mit dem Suffix -e. Es gibt aber auch Ausnahmen. Deshalb solltest du den Plural, genau wie das Genus eines Nomens, am besten einfach lernen.