Wie funktioniert die Deklination von Verfassungsgericht? Hier findest du alle Formen im Singular sowie im Plural:
Die Deklination von Verfassungsgericht im Singular
Nominativ Singular | das Verfassungsgericht |
Genitiv Singular | des Verfassungsgerichtes |
Dativ Singular | dem Verfassungsgericht |
Akkusativ Singular | das Verfassungsgericht |
Die Deklination von Verfassungsgerichte im Plural
Nominativ Plural | die Verfassungsgerichte |
Genitiv Plural | der Verfassungsgerichte |
Dativ Plural | den Verfassungsgerichten |
Akkusativ Plural | die Verfassungsgerichte |
Wann benutzt man welchen Kasus?
Nun kennst du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Verfassungsgericht. Aber wann brauchst du eigentlich welchen dieser Kasus? Hier findest du eine kurze Grammatikerklärung – natürlich nicht mit allen Details! – über die deutschen Kasus.Das Verfassungsgericht: Erklärungen zum Nominativ
Der Nominativ wird auch „erster Fall” genannt. Dieser erste Fall ist identisch mit der Grundform des Nomens. Du musst hier also gar nicht deklinieren.Natürlich ist es für den Nominativ Plural (die Verfassungsgerichte) wichtig, die Pluralform des Nomens zu kennen. Die Pluralformen von Substantiven sind im Deutschen nämlich nicht immer ganz leicht. Es gibt einige Ausnahmen.
Die Benutzung des Nominativs ist hingegen ziemlich klar: Er wird gebraucht, wenn das Nomen in einem Satz das Subjekt ist. Das Subjekt ist sehr oft das erste Wort im Satz, aber nicht immer. Die Reihenfolge der Wörter ist im Deutschen nämlich ziemlich flexibel. Du kannst nach dem Subjekt eines Satzes mit wer oder was fragen:
Was heißt „das Verfassungsgericht”? – „Das Verfassungsgericht” heißt ...
Für das Verfassungsgericht hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.
Des Verfassungsgerichtes, der Verfassungsgerichte: Was du über den Genitiv wissen solltest
Der Genitiv ist für Deutschlerner oft nicht so einfach. Aber mach dir keine Sorgen: Deutsche Muttersprachler haben genau dasselbe Problem. Auch sie machen bei dem Kasus häufig Fehler. Da ist es doch gut, dass man den Genitiv für das gesprochene Deutsch gar nicht so oft braucht. Oft kann man nämlich auch einfach von dem Verfassungsgericht statt des Verfassungsgerichtes benutzen. Das bedeutet auch: eine Sache gehört zu dem Verfassungsgericht oder das Verfassungsgericht ist der Besitzer von ... . Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Hier findest du ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Verfassungsgerichtes
Manche Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen als Objekt den Genitiv. Diese Verben werden aber fast nur in der Schriftsprache benutzt.
Dem Verfassungsgericht, den Verfassungsgerichten: So benutzt man den Dativ.
Verwende den Dativ – also zum Beispiel die Form: dem Verfassungsgericht –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ kannst du mit den Wörtern wem oder was fragen. Hier sind ein paar Beispiele für Wörter, nach denen im Deutschen oft ein Dativ benutzt wird: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …Den Dativ benutzt man auch bei ein paar Präpositionen, z. B.: von dem Verfassungsgericht, mit den Verfassungsgerichten, bei dem Verfassungsgericht.
Das Verfassungsgericht, die Verfassungsgerichte: Erklärungen zum Akkusativ
Der Akkusativ – das Verfassungsgericht – ist die Form für das direkte Objekt, also den Gegenstand des Tuns. Man fragt nach Objekten im Akkusativ mit den Fragewörtern wen oder was.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Verfassungsgericht.
Nach manchen Präpositionen brauchst du im Deutschen einen Akkusativ. Das sind zum Beispiel:
Ich interessiere mich für das Verfassungsgericht.
Ich denke über das Verfassungsgericht nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.