Wie dekliniert man Verfassungsgerichtshof?

Hier findest du eine Übersicht über die Deklination des Nomens Verfassungsgerichtshof mit allen vier Kasus, im Singular und Plural.

Die Deklination von Verfassungsgerichtshof im Singular

Deklinationstabelle von Verfassungsgerichtshof für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular der Verfassungsgerichtshof
Genitiv Singular des Verfassungsgerichtshofs
Dativ Singular dem Verfassungsgerichtshof
Akkusativ Singular den Verfassungsgerichtshof

Die Deklination von Verfassungsgerichtshöfe im Plural

Deklinationstabelle von Verfassungsgerichtshof für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Verfassungsgerichtshöfe
Genitiv Plural der Verfassungsgerichtshöfe
Dativ Plural den Verfassungsgerichtshöfen
Akkusativ Plural die Verfassungsgerichtshöfe

Wann benutze ich den Nominativ/Genitiv/… ?

Nur weil du jetzt alle Formen von Verfassungsgerichtshof kennst, heißt das natürlich nicht, dass du unbedingt weißt, welchen Kasus du in einem spezifischen Satz eigentlich benutzen solltest. Deshalb findest du hier noch eine kleine Zusammenfassung über die vier Kasus im Deutschen.

Der Verfassungsgerichtshof: Erklärungen zum Nominativ

Der Nominativ wird auch „erster Fall” genannt. Dieser erste Fall ist identisch mit der Grundform des Nomens. Du musst hier also gar nicht deklinieren.
Natürlich ist es für den Nominativ Plural (die Verfassungsgerichtshöfe) wichtig, die Pluralform des Nomens zu kennen. Die Pluralformen von Substantiven sind im Deutschen nämlich nicht immer ganz leicht. Es gibt einige Ausnahmen.
Die Benutzung des Nominativs ist hingegen ziemlich klar: Er wird gebraucht, wenn das Nomen in einem Satz das Subjekt ist. Das Subjekt ist sehr oft das erste Wort im Satz, aber nicht immer. Die Reihenfolge der Wörter ist im Deutschen nämlich ziemlich flexibel. Du kannst nach dem Subjekt eines Satzes mit wer oder was fragen:

Was heißt „der Verfassungsgerichtshof”? – „Der Verfassungsgerichtshof” heißt ...

Für den Verfassungsgerichtshof hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.


Des Verfassungsgerichtshofs, der Verfassungsgerichtshöfe: Warum der Genitiv gar nicht so wichtig ist.

Ein bekanntes Buch über die deutsche Sprache heißt „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”. Der Satz ist grammatikalisch falsch, zeigt aber eine Tendenz in der deutschen Sprache, besonders in der gesprochenen Alltagssprache: Hier benutzen Deutsche den Genitiv oft gar nicht mehr. Stattdessen hört man – manchmal falsche, manchmal nicht ganz so falsche – Konstruktionen mit dem Dativ. Du kannst zum Beispiel von dem Verfassungsgerichtshof und nicht des Verfassungsgerichtshofs sagen, wenn du Probleme mit der Genitivform hast. Nur in der Schriftsprache solltest du wirklich eher den Genitiv verwenden.
Nach dem Genitiv fragt man mit wessen. Zum Beispiel so:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Verfassungsgerichtshofs

Nach manchen Präpositionen verwendet man Verfassungsgerichtshof im Genitiv, zum Beispiel angesichts des Verfassungsgerichtshofs, statt des Verfassungsgerichtshofs oder wegen des Verfassungsgerichtshofs. Diese Präpositionen findest du in der Schriftsprache, aber nur seltener in gesprochenem Deutsch.
 
Manche Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen als Objekt den Genitiv. Diese Verben werden aber fast nur in der Schriftsprache benutzt.

Dem Verfassungsgerichtshof, den Verfassungsgerichtshöfen: Wann benutzt du den Dativ?

Man benutzt den Dativ, um zu zeigen, wer der Adressat/Empfänger oder das Ziel von etwas ist. Die passende Frage ist wem oder was. Hier sind ein paar Beispiele für Wörter, nach denen im Deutschen oft ein Dativ benutzt wird: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …
 
Der Dativ wird außerdem zusammen mit einigen Präpositionen benutzt, z. B.: von dem Verfassungsgerichtshof, mit den Verfassungsgerichtshöfen, bei dem Verfassungsgerichtshof.

Den Verfassungsgerichtshof, die Verfassungsgerichtshöfe: Der Akkusativ

Der Akkusativ – den Verfassungsgerichtshof – ist der Fall, den du für das direkte Objekt benutzt, das heißt für den Gegenstand des Tuns. Mit wen oder was? stellt man Fragen nach Objekten im Akkusativ.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere den Verfassungsgerichtshof.

Den Akkusativ benutzt du außerdem nach bestimmten Präpositionen. Hier ein Beispiel:

Ich interessiere mich für den Verfassungsgerichtshof.
Ich denke über den Verfassungsgerichtshof nach.

Ein paar andere Präpositionen mit Akkusativ sind beispielsweise: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.