Im Deutschen dekliniert man Verfassungsklage so:
Die Deklination von Verfassungsklage im Singular
Nominativ Singular | die Verfassungsklage |
Genitiv Singular | der Verfassungsklage |
Dativ Singular | der Verfassungsklage |
Akkusativ Singular | die Verfassungsklage |
Die Deklination von Verfassungsklagen im Plural
Nominativ Plural | die Verfassungsklagen |
Genitiv Plural | der Verfassungsklagen |
Dativ Plural | den Verfassungsklagen |
Akkusativ Plural | die Verfassungsklagen |
Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ
Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:Die Verfassungsklage: Erklärungen zum Nominativ
Der Nominativ wird auch „erster Fall” genannt. Dieser erste Fall ist identisch mit der Grundform des Nomens. Du musst hier also gar nicht deklinieren.Natürlich ist es für den Nominativ Plural (die Verfassungsklagen) wichtig, die Pluralform des Nomens zu kennen. Die Pluralformen von Substantiven sind im Deutschen nämlich nicht immer ganz leicht. Es gibt einige Ausnahmen.
Die Benutzung des Nominativs ist hingegen ziemlich klar: Er wird gebraucht, wenn das Nomen in einem Satz das Subjekt ist. Das Subjekt ist sehr oft das erste Wort im Satz, aber nicht immer. Die Reihenfolge der Wörter ist im Deutschen nämlich ziemlich flexibel. Du kannst nach dem Subjekt eines Satzes mit wer oder was fragen:
Was heißt „die Verfassungsklage”? – „Die Verfassungsklage” heißt ...
Für die Verfassungsklage hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.
Der Verfassungsklage, der Verfassungsklagen: Wie funktioniert der Genitiv?
Der Genitiv macht häufig die meisten Probleme – übrigens nicht nur Deutschlernern, sondern auch deutschen Muttersprachlern. Da ist es gut, dass man diesen Kasus im gesprochenen Deutsch nur selten braucht. Denn es funktioniert in vielen Fällen auch sehr gut ohne ihn: Oft kann man nämlich von der Verfassungsklage statt der Verfassungsklage sagen. Auch das bedeutet: etwas gehört zu der Verfassungsklage. Denn der Genitiv wird benutzt, um zu zeigen, wer der Besitzer von einer Sache ist oder wozu sie gehört. Das Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Verfassungsklage
Manche Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen als Objekt den Genitiv. Diese Verben werden aber fast nur in der Schriftsprache benutzt.
Der Verfassungsklage, den Verfassungsklagen: Die Funktion des Dativs
Mit dem Dativ – also: der Verfassungsklage –, zeigst du, was das Ziel oder wer der Adressat/Empfänger von einer Handlung ist. Danach fragst du mit den Fragewörtern wem oder was. Hier sind ein paar Beispiele für Wörter, nach denen im Deutschen oft ein Dativ benutzt wird: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von der Verfassungsklage, mit den Verfassungsklagen, bei der Verfassungsklage.
Die Verfassungsklage, die Verfassungsklagen: Wann musst du den Akkusativ verwenden?
Das direkte Objekt steht im Akkusativ – die Verfassungsklage. Es ist der Gegenstand des Tuns. Dazu gehört die Frage wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Verfassungsklage.
Bestimmte Präpositionen brauchen immer einen Akkusativ. Zum Beispiel:
Ich interessiere mich für die Verfassungsklage.
Ich denke über die Verfassungsklage nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.