Heißt es der, die oder das Verfassungsrichter?

Im Deutschen heißt es der Verfassungsrichter Denn das Wort Verfassungsrichter ist maskulin und braucht im Nominativ Singular deswegen den Artikel der.

Der, die oder das? Welche Regeln gibt es?

Du weißt jetzt, dass Verfassungsrichter maskulin ist. Aber wie ist es mit all den anderen deutschen Wörtern? Musst du den Artikel für jedes einzelne Wort lernen?

Leider gibt es wirklich nicht sehr viele universelle Regeln, die dir bei dem Problem helfen. Denn das grammatikalische Geschlecht im Deutschen ist oft sehr unlogisch. Das natürliche Geschlecht hilft dir selten weiter. Mädchen sind zum Beispiel per Definition weiblich. Aber das Genus des Wortes Mädchen ist trotzdem neutral: es heißt das Mädchen.

Ganz sicher kannst du beim Genus von einem Wort also nur sein, wenn du es auswendig gelernt hast.

Es gibt vielleicht nicht viele logische Regeln zum Genus im Deutschen. Aber ein paar gibt es eben doch. Und die solltest du kennen. Leider musst du aber wissen: Auch zu diesen Regeln gibt es wieder Ausnahmen.

Das benutzt du fast immer bei Wörtern ...

  • für Farben
  • mit -ment, -tum oder -chen am Ende

benutzt du fast immer bei Wörtern ...

  • für Automarken
  • für alkoholische Getränke
  • für Jahreszeiten, Monate, Wochentage und Tageszeiten
  • für Wetterphänomene und Himmelsrichtungen
  • mit -ig, -ich, -en oder -ling am Ende

Die benutzt du fast immer bei Wörtern ...

  • für Obstsorten
  • mit -keit, -ung -heit, -schaft, -ei oder -in am Ende

Welches ist der korrekte unbestimmte Artikel?

Wenn du das Genus eines Nomens kennst, weißt du auch, welches der richtige unbestimmte Artikel ist. Davon gibt es im Deutschen in der Grundform nur zwei Varianten: ein und eine. Bei femininen Nomen ist eine der richtige unbestimmte Artikel – sonst ist es immer ein. Richtig ist also ein Verfassungsrichter.

Den unbestimmten Artikel verwendet man, wenn nicht ganz klar ist (oder sein muss), über welche Person oder welche Sache man genau spricht.

Verfassungsrichter im Plural

Die Pluralform von Verfassungsrichter ist Verfassungsrichter. Für die Bildung der Pluralform gibt es im Deutschen Regeln – aber leider auch viele Ausnahmen, bei denen du die Form einfach lernen musst.

Die Artikel im Plural sind aber sehr leicht. Der bestimmte Artikel für den Nominativ Plural ist immer die – es macht keinen Unterschied, welches Genus das Wort hat. Richtig ist bei unserem Beispiel also die Form: die Verfassungsrichter. Bei unbestimmten Artikeln ist es genauso leicht: Diese gibt es nur im Singular. Im Plural lässt man die unbestimmten Artikel einfach weg, sagt also zum Beispiel viele Verfassungsrichter.

Und wie dekliniert man Verfassungsrichter?