Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Verfassungsrichterin.
Die Deklination von Verfassungsrichterin im Singular
Nominativ Singular | die Verfassungsrichterin |
Genitiv Singular | der Verfassungsrichterin |
Dativ Singular | der Verfassungsrichterin |
Akkusativ Singular | die Verfassungsrichterin |
Die Deklination von Verfassungsrichterinnen im Plural
Nominativ Plural | die Verfassungsrichterinnen |
Genitiv Plural | der Verfassungsrichterinnen |
Dativ Plural | den Verfassungsrichterinnen |
Akkusativ Plural | die Verfassungsrichterinnen |
Die Kasus im Deutschen
Du kennst nun bereits alle Formen von Verfassungsrichterin. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.Die Verfassungsrichterin, die Verfassungsrichterinnen: So funktioniert der Nominativ.
Wenn du ein Wort kennst, kennst du auch schon dessen Nominativ: Er ist einfach die Grundform, also Verfassungsrichterin. Der Nominativ Plural von Verfassungsrichterin lautet Verfassungsrichterinnen. Den Nominativ benutzt du besonders für das Subjekt eines Satzes. Es kann gleich als erstes Wort im Satz stehen oder auch erst später – vor allem bei Fragen.
Die Verfassungsrichterin ist meistens ...
Was heißt „die Verfassungsrichterin”? – „Die Verfassungsrichterin” heißt ...
Für die Verfassungsrichterin hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.
Der Verfassungsrichterin, der Verfassungsrichterinnen: Warum der Genitiv gar nicht so wichtig ist.
Ein bekanntes Buch über die deutsche Sprache heißt „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”. Der Satz ist grammatikalisch falsch, zeigt aber eine Tendenz in der deutschen Sprache, besonders in der gesprochenen Alltagssprache: Hier benutzen Deutsche den Genitiv oft gar nicht mehr. Stattdessen hört man – manchmal falsche, manchmal nicht ganz so falsche – Konstruktionen mit dem Dativ. Du kannst zum Beispiel von der Verfassungsrichterin und nicht der Verfassungsrichterin sagen, wenn du Probleme mit der Genitivform hast. Nur in der Schriftsprache solltest du wirklich eher den Genitiv verwenden. Nach dem Genitiv fragt man mit wessen. Zum Beispiel so:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Verfassungsrichterin
Auch die Verben, die einen Genitiv brauchen, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findest du eher in geschriebenen Texten und nicht so oft in der gesprochenen Alltagssprache.
Der Verfassungsrichterin, den Verfassungsrichterinnen: Erklärungen zum Dativ
Der Dativ – also: der Verfassungsrichterin –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Den Dativ solltest du z. B. nach diesen Verben benutzen: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von der Verfassungsrichterin, mit den Verfassungsrichterinnen, bei der Verfassungsrichterin.
Die Verfassungsrichterin, die Verfassungsrichterinnen: Der Akkusativ
Der Akkusativ – die Verfassungsrichterin – ist der Fall, den du für das direkte Objekt benutzt, das heißt für den Gegenstand des Tuns. Mit wen oder was? stellt man Fragen nach Objekten im Akkusativ.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Verfassungsrichterin.
Den Akkusativ benutzt du außerdem nach bestimmten Präpositionen. Hier ein Beispiel:
Ich interessiere mich für die Verfassungsrichterin.
Ich denke über die Verfassungsrichterin nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.