Die korrekte Form ist das Verkehrsvergehen Verkehrsvergehen ist neutral. Der richtige Artikel in der Grundform ist also das.
Der, die oder das? Welche Regeln gibt es?
Du weißt jetzt, dass Verkehrsvergehen neutral ist. Aber wie ist es mit all den anderen deutschen Wörtern? Musst du den Artikel für jedes einzelne Wort lernen?
Leider gibt es wirklich nicht sehr viele universelle Regeln, die dir bei dem Problem helfen. Denn das grammatikalische Geschlecht im Deutschen ist oft sehr unlogisch. Das natürliche Geschlecht hilft dir selten weiter. Mädchen sind zum Beispiel per Definition weiblich. Aber das Genus des Wortes Mädchen ist trotzdem neutral: es heißt das Mädchen.
Ganz sicher kannst du beim Genus von einem Wort also nur sein, wenn du es auswendig gelernt hast.
Zum Glück gibt es im Deutschen aber doch einige Regeln zum Genus, die die Sache ein bisschen leichter machen. Noch schöner wäre es vielleicht, wenn diese Regeln nicht auch wieder Ausnahmen hätten – aber man kann nicht alles haben!
Regeln für das
Farben – zum Beispiel das Blau oder das Grün – sind fast immer neutral. Dasselbe gilt für Substantive mit den Suffixen -chen / -tum / -ment: das Mädchen, das Datum, das Medikament.
Regeln für der
Viele Wörter aus dem Themenfeld „Zeit und Datum ”– der Montag, der Februar, der Herbst – sind maskulin. Auch sehr viele Wetterphänomene sind männlich: der Sturm, der Hagel, der Schnee. Die meisten alkoholischen Getränke (nicht aber das Bier!) brauchen der als Artikel: zum Beispiel der Wein, der Wodka oder der Sekt. Vokabeln mit dem Suffix -ig / -ling / -ich / -en am Ende sind ebenfalls fast immer maskulin; siehe: der Essig, der Flüchtling, der Teppich, der Garten.
Regeln für die
Fast alle Obstsorten (außer: der Apfel!) sind feminin. Und es gibt viele Wortendungen, die man fast nur bei femininen Wörtern findet: -in / -heit / -schaft / -ei / -keit / -ung / -ion; wie die Tänzerin, die Neuheit, die Freundschaft, die Bäckerei, die Sauberkeit, die Leitung, die Nation.
Welches ist der korrekte unbestimmte Artikel?
Wenn du das Genus eines Nomens kennst, weißt du auch, welches der richtige unbestimmte Artikel ist. Davon gibt es im Deutschen in der Grundform nur zwei Varianten: ein und eine. Bei femininen Nomen ist eine der richtige unbestimmte Artikel – sonst ist es immer ein. Richtig ist also ein Verkehrsvergehen.
Den unbestimmten Artikel verwendet man, wenn nicht ganz klar ist (oder sein muss), über welche Person oder welche Sache man genau spricht.
Verkehrsvergehen im Plural
Die Pluralform von Verkehrsvergehen ist Verkehrsvergehen. Für die Bildung der Pluralform gibt es im Deutschen Regeln – aber leider auch viele Ausnahmen, bei denen du die Form einfach lernen musst.
Die Artikel im Plural sind aber sehr leicht. Der bestimmte Artikel für den Nominativ Plural ist immer die – es macht keinen Unterschied, welches Genus das Wort hat. Richtig ist bei unserem Beispiel also die Form: die Verkehrsvergehen. Bei unbestimmten Artikeln ist es genauso leicht: Diese gibt es nur im Singular. Im Plural lässt man die unbestimmten Artikel einfach weg, sagt also zum Beispiel viele Verkehrsvergehen.