Lies hier die Deklination von Verlagsrecht nach. In den beiden Tabellen unten findest du die Formen im Singular und Plural:
Die Deklination von Verlagsrecht im Singular
Nominativ Singular | das Verlagsrecht |
Genitiv Singular | des Verlagsrechtes |
Dativ Singular | dem Verlagsrecht |
Akkusativ Singular | das Verlagsrecht |
Die Deklination von Verlagsrechte im Plural
Nominativ Plural | die Verlagsrechte |
Genitiv Plural | der Verlagsrechte |
Dativ Plural | den Verlagsrechten |
Akkusativ Plural | die Verlagsrechte |
Welcher Kasus ist richtig?
Du kennst nun die Formen von Verlagsrecht im Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. Das ist aber natürlich noch nicht die Antwort auf die Frage: Welche Form muss ich in einem konkreten Satz benutzen? Das versuchen wir dir in dem folgenden Text zu erklären. Bitte beachte: Alle Details dieser Grammatik können wir dir hier nicht zeigen. Wir haben aber ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.Das Verlagsrecht: Was ist der Nominativ?
Den Nominativ eines Wortes lernt man meistens als Erstes kennen: Er ist die Grundform. Der Nominativ Plural – hier die Verlagsrechte – macht oft ein bisschen mehr Probleme als der Singular – denn für viele Pluralformen gibt es im Deutschen Spezialregeln.Wenn ein Nomen das Subjekt des Satzes ist, brauchst du immer den Nominativ des Wortes. Nach diesem Subjekt – und also auch nach Wörtern im Nominativ – fragt man mit wer oder was. Man kann also zum Beispiel sagen:
Was heißt „das Verlagsrecht”? – „Das Verlagsrecht” heißt ...
Des Verlagsrechtes, der Verlagsrechte: So funktioniert der Genitiv.
Der Genitiv ist der am seltensten benutzte Kasus. Es ist aber auch der Kasus, bei dem Lerner und auch deutsche Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Im gesprochenen Deutsch benutzt man oft statt des Genitivs eine Konstruktion mit Dativ, nämlich von dem Verlagsrecht und nicht die Genitivform des Verlagsrechtes. In der Schriftsprache sollte man aber lieber den Genitiv benutzen! Der Genitiv wird gebraucht, um zu sagen, wozu ein Ding gehört oder wer sein Besitzer ist. Das passende Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Verlagsrechtes
Manche Verben brauchen ein Objekt in einem speziellen Fall. Verben, nach denen ein Objekt im Genitiv steht, sind im Deutschen aber selten. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten benutzt und sind in Alltagsgesprächen nur selten zu hören. Deswegen machen bei diesen Genitivobjekten auch Deutsche öfter Fehler. Beispiele für Verben mit Genitivobjekt sind: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).
Dem Verlagsrecht, den Verlagsrechten: Erklärung zum Dativ
Der Dativ – also: dem Verlagsrecht –, zeigt an, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Kasus fragst du mit den Wörtchen wem oder was. Nach diesen Wörtern steht im Deutschen als indirektes Objekt der Dativ: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …Nach manchen Präpositionen steht der Dativ, z. B.: von dem Verlagsrecht, mit den Verlagsrechten, bei dem Verlagsrecht.
Das Verlagsrecht, die Verlagsrechte Informationen zum Akkusativ
Du benutzt für das direkte Objekt den Akkusativ – das Verlagsrecht. Danach fragst du so: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Verlagsrecht.
Nach einigen Präpositionen steht das Nomen im Akkusativ. Hier sind ein paar Beispiele:
Ich interessiere mich für das Verlagsrecht.
Ich denke über das Verlagsrecht nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.