Wie dekliniert man Verleumdungsklage?

Hier findest du eine Übersicht über die Deklination des Nomens Verleumdungsklage mit allen vier Kasus, im Singular und Plural.

Die Deklination von Verleumdungsklage im Singular

Deklinationstabelle von Verleumdungsklage für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Verleumdungsklage
Genitiv Singular der Verleumdungsklage
Dativ Singular der Verleumdungsklage
Akkusativ Singular die Verleumdungsklage

Die Deklination von Verleumdungsklagen im Plural

Deklinationstabelle von Verleumdungsklage für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Verleumdungsklagen
Genitiv Plural der Verleumdungsklagen
Dativ Plural den Verleumdungsklagen
Akkusativ Plural die Verleumdungsklagen

Wann benutze ich den Nominativ/Genitiv/… ?

Nur weil du jetzt alle Formen von Verleumdungsklage kennst, heißt das natürlich nicht, dass du unbedingt weißt, welchen Kasus du in einem spezifischen Satz eigentlich benutzen solltest. Deshalb findest du hier noch eine kleine Zusammenfassung über die vier Kasus im Deutschen.

Die Verleumdungsklage: Was ist der Nominativ?

Den Nominativ eines Wortes lernt man meistens als Erstes kennen: Er ist die Grundform. Der Nominativ Plural – hier die Verleumdungsklagen – macht oft ein bisschen mehr Probleme als der Singular – denn für viele Pluralformen gibt es im Deutschen Spezialregeln.
Wenn ein Nomen das Subjekt des Satzes ist, brauchst du immer den Nominativ des Wortes. Nach diesem Subjekt – und also auch nach Wörtern im Nominativ – fragt man mit wer oder was. Man kann also zum Beispiel sagen:

Was heißt „die Verleumdungsklage”? – „Die Verleumdungsklage” heißt ...


Der Verleumdungsklage, der Verleumdungsklagen: Warum der Genitiv gar nicht so wichtig ist.

Ein bekanntes Buch über die deutsche Sprache heißt „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”. Der Satz ist grammatikalisch falsch, zeigt aber eine Tendenz in der deutschen Sprache, besonders in der gesprochenen Alltagssprache: Hier benutzen Deutsche den Genitiv oft gar nicht mehr. Stattdessen hört man – manchmal falsche, manchmal nicht ganz so falsche – Konstruktionen mit dem Dativ. Du kannst zum Beispiel von der Verleumdungsklage und nicht der Verleumdungsklage sagen, wenn du Probleme mit der Genitivform hast. Nur in der Schriftsprache solltest du wirklich eher den Genitiv verwenden.
Nach dem Genitiv fragt man mit wessen. Zum Beispiel so:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Verleumdungsklage

Nach manchen Präpositionen verwendet man Verleumdungsklage im Genitiv, zum Beispiel angesichts der Verleumdungsklage, statt der Verleumdungsklage oder wegen der Verleumdungsklage. Diese Präpositionen findest du in der Schriftsprache, aber nur seltener in gesprochenem Deutsch.
 
Manche Verben brauchen ein Objekt in einem speziellen Fall. Verben, nach denen ein Objekt im Genitiv steht, sind im Deutschen aber selten. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten benutzt und sind in Alltagsgesprächen nur selten zu hören. Deswegen machen bei diesen Genitivobjekten auch Deutsche öfter Fehler. Beispiele für Verben mit Genitivobjekt sind: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Der Verleumdungsklage, den Verleumdungsklagen: Wann benutzt man den Dativ?

Deutsche benutzen den Dativ, wenn sie sagen wollen, wer Adressat/Empfänger oder Ziel von einer Sache/Aktion ist. Dazu gehört die Frage: wem oder was . Nach diesen Wörtern steht im Deutschen als indirektes Objekt der Dativ: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Der Dativ wird außerdem zusammen mit einigen Präpositionen benutzt, z. B.: von der Verleumdungsklage, mit den Verleumdungsklagen, bei der Verleumdungsklage.

Die Verleumdungsklage, die Verleumdungsklagen Informationen zum Akkusativ

Du benutzt für das direkte Objekt den Akkusativ – die Verleumdungsklage. Danach fragst du so: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Verleumdungsklage.

Den Akkusativ benutzt du außerdem nach bestimmten Präpositionen. Hier ein Beispiel:

Ich interessiere mich für die Verleumdungsklage.
Ich denke über die Verleumdungsklage nach.

Ein paar andere Präpositionen mit Akkusativ sind beispielsweise: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.