Wie dekliniert man Verordnungsblatt?

Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Verordnungsblatt.

Die Deklination von Verordnungsblatt im Singular

Deklinationstabelle von Verordnungsblatt für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Verordnungsblatt
Genitiv Singular des Verordnungsblattes
Dativ Singular dem Verordnungsblatt
Akkusativ Singular das Verordnungsblatt

Die Deklination von Verordnungsblätter im Plural

Deklinationstabelle von Verordnungsblatt für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Verordnungsblätter
Genitiv Plural der Verordnungsblätter
Dativ Plural den Verordnungsblättern
Akkusativ Plural die Verordnungsblätter

Die Kasus im Deutschen

Du kennst nun bereits alle Formen von Verordnungsblatt. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.

Das Verordnungsblatt: So benutzt du den Nominativ.

Der Nominativ ist die Grundform des Nomens und macht deshalb eigentlich wenig Probleme. Nur die Pluralform – in diesem Fall die Verordnungsblätter – ist im Deutschen nicht immer ganz einfach. Denn es gibt Pluralformen, bei denen sich ein Vokal im Wort ändert. Und natürlich gibt es auch einige Wörter mit speziellem Plural. Diese muss man lernen.
Den Nominativ benutzt du, wenn Verordnungsblatt das Subjekt des Satzes ist. Nach dem Subjekt fragst du mit den Wörtern wer oder was.
Wo genau in einem Satzes das Subjekt steht, ist übrigens im Deutschen variabel: Oft steht es am Anfang, zum Beispiel bei Fragen aber auch in der Mitte des Satzes:

1. Subjekt am Satzanfang: Das Verordnungsblatt ist oft ...
2. Frage: Was heißt „das Verordnungsblatt”? – „Das Verordnungsblatt” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für das Verordnungsblatt hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.


Des Verordnungsblattes, der Verordnungsblätter:

Der Genitiv wird im Deutschen nicht sehr häufig benutzt. Das ist wahrscheinlich gut so: Er ist nämlich genau der Fall, bei dem sogar Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Das ist aber oft nicht so schlimm. Denn in der Alltagssprache benutzen Deutsche statt des Genitivs oft eine Dativkonstruktion, nämlich von dem Verordnungsblatt und eben nicht die Genitivform des Verordnungsblattes. Für die Schriftsprache ist es aber trotzdem wichtig, den Genitiv zu kennen! Hier passt diese Dativkonstruktion oft nicht so gut.
Du benutzt den Genitiv, wenn du sagen willst, wozu eine Sache gehört oder wer sein(e) Besitzer(in) ist. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Man sagt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Verordnungsblattes

Nach ein paar Präpositionen benutzt du Verordnungsblatt im Genitiv, zum Beispiel angesichts des Verordnungsblattes, statt des Verordnungsblattes oder wegen des Verordnungsblattes. Diese Präpositionen findest du eher in der Schriftsprache als im gesprochenen Deutsch oder der Alltagssprache.
 
Es gibt ein paar Verben, nach denen man den Genitiv benutzt. Das ist z. B. sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht in der gesprochenen Sprache.

Dem Verordnungsblatt, den Verordnungsblättern: So funktioniert der Dativ.

Man benutzt den Dativ – also beispielsweise: dem Verordnungsblatt –, um zu zeigen, wer Empfänger/Adressat oder Ziel ist, wenn man über eine Aktion spricht. Das Fragewörter sind wem oder was. Der Dativ ist beispielsweise bei diesen Verben der Kasus für das Objekt: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …
 
Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von dem Verordnungsblatt, mit den Verordnungsblättern, bei dem Verordnungsblatt.

Das Verordnungsblatt, die Verordnungsblätter: Wann musst du den Akkusativ verwenden?

Das direkte Objekt steht im Akkusativ – das Verordnungsblatt. Es ist der Gegenstand des Tuns. Dazu gehört die Frage wen oder was?.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Verordnungsblatt.


Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.