Wie dekliniert man Versammlungsrecht?

Lerne hier, wie man das Nomen Versammlungsrecht dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.

Die Deklination von Versammlungsrecht

Deklinationstabelle von Versammlungsrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Versammlungsrecht
Genitiv Singular des Versammlungsrechtes
Dativ Singular dem Versammlungsrecht
Akkusativ Singular das Versammlungsrecht

Die Kasus im Deutschen

Du kennst nun bereits alle Formen von Versammlungsrecht. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.

Das Versammlungsrecht: Wann ist der Nominativ richtig?

Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Versammlungsrecht benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:

Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Das Versammlungsrecht ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „das Versammlungsrecht” im Deutschen? (Antwort): „Das Versammlungsrecht” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für das Versammlungsrecht hat sich Frau Müller schon immer interessiert.


Des Versammlungsrechtes: Wann benutzt du den Genitiv?

Mit dem Genitiv haben auch Deutsche öfter Probleme. Das Gute ist: Im gesprochenen Deutsch braucht man ihn gar nicht so oft. In vielen Situationen kann man nämlich auch einfach von dem Versammlungsrecht statt des Versammlungsrechtes sagen, um zu zeigen: etwas gehört zu dem Versammlungsrecht. Das ist nämlich die Funktion des Genitivs:
Er zeigt, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Versammlungsrechtes

Nach ein paar Präpositionen benutzt du Versammlungsrecht im Genitiv, zum Beispiel angesichts des Versammlungsrechtes, statt des Versammlungsrechtes oder wegen des Versammlungsrechtes. Diese Präpositionen findest du eher in der Schriftsprache als im gesprochenen Deutsch oder der Alltagssprache.
 
Bestimmte Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen einen Genitiv als Objekt. Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht wenn sie miteinander sprechen.

Dem Versammlungsrecht: Wann benutzt man den Dativ?

Deutsche benutzen den Dativ, wenn sie sagen wollen, wer Adressat/Empfänger oder Ziel von einer Sache/Aktion ist. Dazu gehört die Frage: wem oder was . Weißt du, für welche Wörter im Deutschen ein Objekt im Dativ benutzt wird? Einige Beispiele liest du hier: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Versammlungsrecht, mit dem Versammlungsrecht, bei dem Versammlungsrecht.

Das Versammlungsrecht: So funktioniert der Akkusativ

Den Akkusativ – das Versammlungsrecht – benutzt du im Deutschen für das direkte Objekt, den Gegenstand des Tuns. Danach fragt man mit der Frage: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Versammlungsrecht.

Man benutzt den Akkusativ außerdem nach einigen Präpositionen:

Ich interessiere mich für das Versammlungsrecht.
Ich denke über das Versammlungsrecht nach.

Andere Präpositionen, die den Akkusativ brauchen, sind: gegen, ohne, durch.