Wie dekliniert man Versicherungsanspruch?

Im Deutschen dekliniert man Versicherungsanspruch so:

Die Deklination von Versicherungsanspruch im Singular

Deklinationstabelle von Versicherungsanspruch für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular der Versicherungsanspruch
Genitiv Singular des Versicherungsanspruches
Dativ Singular dem Versicherungsanspruch
Akkusativ Singular den Versicherungsanspruch

Die Deklination von Versicherungsansprüche im Plural

Deklinationstabelle von Versicherungsanspruch für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Versicherungsansprüche
Genitiv Plural der Versicherungsansprüche
Dativ Plural den Versicherungsansprüchen
Akkusativ Plural die Versicherungsansprüche

Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ

Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:

Der Versicherungsanspruch: So benutzt du den Nominativ.

Der Nominativ ist die Grundform des Nomens und macht deshalb eigentlich wenig Probleme. Nur die Pluralform – in diesem Fall die Versicherungsansprüche – ist im Deutschen nicht immer ganz einfach. Denn es gibt Pluralformen, bei denen sich ein Vokal im Wort ändert. Und natürlich gibt es auch einige Wörter mit speziellem Plural. Diese muss man lernen.
Den Nominativ benutzt du, wenn Versicherungsanspruch das Subjekt des Satzes ist. Nach dem Subjekt fragst du mit den Wörtern wer oder was.
Wo genau in einem Satzes das Subjekt steht, ist übrigens im Deutschen variabel: Oft steht es am Anfang, zum Beispiel bei Fragen aber auch in der Mitte des Satzes:

1. Subjekt am Satzanfang: Der Versicherungsanspruch ist oft ...
2. Frage: Was heißt „der Versicherungsanspruch”? – „Der Versicherungsanspruch” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für den Versicherungsanspruch hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.


Des Versicherungsanspruches, der Versicherungsansprüche: Erklärungen zum Genitiv

Der Genitiv ist für viele der schwerste Fall – übrigens auch für Menschen, deren Muttersprache Deutsch ist. Deshalb ist es gut, dass man den Kasus für die gesprochene Sprache nur sehr selten braucht. Statt des Versicherungsanspruches kann man nämlich auch einfach von dem Versicherungsanspruch sagen. Das heißt auch: etwas gehört zu dem Versicherungsanspruch. Für die Schriftsprache ist diese Form aber nicht so gut!
Die Funktion des Genitivs ist, zu zeigen, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Versicherungsanspruches

Den Genitiv braucht man auch für manche Präpositionen. Nach diesen benutzt du Versicherungsanspruch immer im Genitiv. Diese Präpositionen sind zum Beispiel: angesichts des Versicherungsanspruches, statt des Versicherungsanspruches oder wegen des Versicherungsanspruches.
Wenn Deutsche sprechen wirst du diese Formen nicht so oft hören (dann verwenden Deutsche sie übrigens auch manchmal falsch mit Dativ). Die Präpositionen mit Genitiv sind für die Schriftsprache wichtiger als für die gesprochene Sprache.
 
Es gibt ein paar Verben, nach denen man den Genitiv benutzt. Das ist z. B. sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht in der gesprochenen Sprache.

Dem Versicherungsanspruch, den Versicherungsansprüchen: So funktioniert der Dativ.

Man benutzt den Dativ – also beispielsweise: dem Versicherungsanspruch –, um zu zeigen, wer Empfänger/Adressat oder Ziel ist, wenn man über eine Aktion spricht. Das Fragewörter sind wem oder was. Der Dativ ist beispielsweise bei diesen Verben der Kasus für das Objekt: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …
 
Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von dem Versicherungsanspruch, mit den Versicherungsansprüchen, bei dem Versicherungsanspruch.

Den Versicherungsanspruch, die Versicherungsansprüche: Wie funktioniert der Akkusativ?

Der Akkusativ – den Versicherungsanspruch – wird für das direkte Objekt benutzt. In diesem Kasus steht der Gegenstand des Tuns. Man fragt danach mit: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere den Versicherungsanspruch.

Der Akkusativ wird zusätzlich nach verschiedenen Präpositionen benutzt:

Ich interessiere mich für den Versicherungsanspruch.
Ich denke über den Versicherungsanspruch nach.

Es gibt noch andere Präpositionen mit Akkusativ, zum Beispiel: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.