Wie dekliniert man Vertragsrecht?

Lerne hier, wie man das Nomen Vertragsrecht dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.

Die Deklination von Vertragsrecht

Deklinationstabelle von Vertragsrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Vertragsrecht
Genitiv Singular des Vertragsrechtes
Dativ Singular dem Vertragsrecht
Akkusativ Singular das Vertragsrecht

Wie benutzt man die Kasus im Deutschen?

Die Deklinationstabelle alleine erklärt natürlich noch nicht, wann man überhaupt Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ verwendet. Einige wichtige Informationen zu diesem Thema findest du deswegen in dem folgenden Text:

Das Vertragsrecht: Wann ist der Nominativ richtig?

Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Vertragsrecht benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:

Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Das Vertragsrecht ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „das Vertragsrecht” im Deutschen? (Antwort): „Das Vertragsrecht” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für das Vertragsrecht hat sich Frau Müller schon immer interessiert.


Des Vertragsrechtes: So benutzt du den Genitiv.

Den Genitiv finden Deutschlerner oft nicht ganz einfach. Die gute Nachricht: Deutsche Muttersprachler auch nicht. Sie machen bei diesem Kasus auch öfter Fehler. Zum Glück braucht man den Genitiv im gesprochenen Deutsch nur selten. Denn oft kannst du auch einfach von dem Vertragsrecht statt des Vertragsrechtes sagen. Auch das heißt: etwas gehört zu dem Vertragsrecht.
Der Genitiv hat die Funktion, zu zeigen, wozu eine Sache gehört oder wer der Besitzer ist. Das Fragewort ist wessen. Hier ist ein Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Vertragsrechtes

Manche Präpositionen brauchen im Deutschen immer den Genitiv. Das sind beispielsweise: angesichts des Vertragsrechtes, statt des Vertragsrechtes oder wegen des Vertragsrechtes. Man hört diese Präpositionen aber nicht oft in der gesprochenen Alltagsspache, sondern liest sie eher im geschriebenen Deutsch.
 
Im Deutschen gibt es bestimmte Verben, nach denen du den Genitiv benutzen solltest. Das sind zum Beispiel: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben hört man im Deutschen aber nicht oft in der Alltagssprache. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten verwendet.

Dem Vertragsrecht: So funktioniert der Dativ.

Man benutzt den Dativ – also beispielsweise: dem Vertragsrecht –, um zu zeigen, wer Empfänger/Adressat oder Ziel ist, wenn man über eine Aktion spricht. Das Fragewörter sind wem oder was. Der Dativ ist das indirekte Objekt bei vielen Verben, zum Beispiel nach diesen: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Vertragsrecht, mit dem Vertragsrecht, bei dem Vertragsrecht.

Das Vertragsrecht: Erklärungen zum Akkusativ

Der Akkusativ – das Vertragsrecht – ist die Form für das direkte Objekt, also den Gegenstand des Tuns. Man fragt nach Objekten im Akkusativ mit den Fragewörtern wen oder was.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Vertragsrecht.

Du benutzt den Akkusativ außerdem mit verschiedenen Präpositionen:

Ich interessiere mich für das Vertragsrecht.
Ich denke über das Vertragsrecht nach.

Andere Präpositionen mit Akkusativ sind: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.