Wie dekliniert man Vertragsverletzung?

Hier findest du eine Übersicht über die Deklination des Nomens Vertragsverletzung mit allen vier Kasus, im Singular und Plural.

Die Deklination von Vertragsverletzung im Singular

Deklinationstabelle von Vertragsverletzung für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Vertragsverletzung
Genitiv Singular der Vertragsverletzung
Dativ Singular der Vertragsverletzung
Akkusativ Singular die Vertragsverletzung

Die Deklination von Vertragsverletzungen im Plural

Deklinationstabelle von Vertragsverletzung für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Vertragsverletzungen
Genitiv Plural der Vertragsverletzungen
Dativ Plural den Vertragsverletzungen
Akkusativ Plural die Vertragsverletzungen

Wann benutze ich den Nominativ/Genitiv/… ?

Nur weil du jetzt alle Formen von Vertragsverletzung kennst, heißt das natürlich nicht, dass du unbedingt weißt, welchen Kasus du in einem spezifischen Satz eigentlich benutzen solltest. Deshalb findest du hier noch eine kleine Zusammenfassung über die vier Kasus im Deutschen.

Die Vertragsverletzung: Wie funktioniert der Nominativ?

Der Nominativ funktioniert ganz einfach: Immer wenn du ein Wort im Nominativ brauchst – also immer wenn das Wort das Subjekt des Satzes ist –, benutzt du einfach die Grundform, also z. B. Vertragsverletzung. Zumindest gilt das für alle Wörter im Singular. Sprichst du über mehrere Personen oder Dinge, benötigst du den Nominativ Plural (die Vertragsverletzung -> die Vertragsverletzungen). Dieser wird manchmal unregelmäßig gebildet. Am besten du lernst in also zum Wort dazu. Nach dem Subjekt eines Satzes fragst du mit „wer oder was”. Wichtig ist auch: Nicht immer steht das Subjekt am Satzanfang. Hier einige Beispiele:

1. Subjekt am Satzanfang: Die Vertragsverletzung ist oft ...
2. Frage: Was heißt „die Vertragsverletzung”? – „Die Vertragsverletzung” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für die Vertragsverletzung hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.


Der Vertragsverletzung, der Vertragsverletzungen:

Der Genitiv wird im Deutschen nicht sehr häufig benutzt. Das ist wahrscheinlich gut so: Er ist nämlich genau der Fall, bei dem sogar Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Das ist aber oft nicht so schlimm. Denn in der Alltagssprache benutzen Deutsche statt des Genitivs oft eine Dativkonstruktion, nämlich von der Vertragsverletzung und eben nicht die Genitivform der Vertragsverletzung. Für die Schriftsprache ist es aber trotzdem wichtig, den Genitiv zu kennen! Hier passt diese Dativkonstruktion oft nicht so gut.
Du benutzt den Genitiv, wenn du sagen willst, wozu eine Sache gehört oder wer sein(e) Besitzer(in) ist. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Man sagt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Vertragsverletzung

Nach manchen Präpositionen verwendet man Vertragsverletzung im Genitiv, zum Beispiel angesichts der Vertragsverletzung, statt der Vertragsverletzung oder wegen der Vertragsverletzung. Diese Präpositionen findest du in der Schriftsprache, aber nur seltener in gesprochenem Deutsch.
 
Bestimmte Verben brauchen danach einen speziellen Fall für das Objekt. Verben, die ein Genitivobjekt brauchen, gibt es im Deutschen – sie sind aber selten. Benutzt werden sie manchmal in geschriebenen Texten. In der Alltagsgesprächen sind diese Verben aber nur selten zu hören. Deshalb machen auch Deutsche häufiger Fehler bei Genitivobjekten (meistens benutzen sie dann den Dativ). Hier sind ein paar Beispiele für Verben mit Genitivobjekt: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Der Vertragsverletzung, den Vertragsverletzungen: So funktioniert der Dativ.

Man benutzt den Dativ – also beispielsweise: der Vertragsverletzung –, um zu zeigen, wer Empfänger/Adressat oder Ziel ist, wenn man über eine Aktion spricht. Das Fragewörter sind wem oder was. Nach diesen Verben benutzt du im Deutschen ein indirektes Dativobjekt: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Der Dativ wird außerdem zusammen mit einigen Präpositionen benutzt, z. B.: von der Vertragsverletzung, mit den Vertragsverletzungen, bei der Vertragsverletzung.

Die Vertragsverletzung, die Vertragsverletzungen: Der Akkusativ

Der Akkusativ – die Vertragsverletzung – ist der Fall, den du für das direkte Objekt benutzt, das heißt für den Gegenstand des Tuns. Mit wen oder was? stellt man Fragen nach Objekten im Akkusativ.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Vertragsverletzung.


Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.