Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Verwaltungsgericht.
Die Deklination von Verwaltungsgericht im Singular
Nominativ Singular | das Verwaltungsgericht |
Genitiv Singular | des Verwaltungsgerichtes |
Dativ Singular | dem Verwaltungsgericht |
Akkusativ Singular | das Verwaltungsgericht |
Die Deklination von Verwaltungsgerichte im Plural
Nominativ Plural | die Verwaltungsgerichte |
Genitiv Plural | der Verwaltungsgerichte |
Dativ Plural | den Verwaltungsgerichten |
Akkusativ Plural | die Verwaltungsgerichte |
Die Kasus im Deutschen
Du kennst nun bereits alle Formen von Verwaltungsgericht. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.Das Verwaltungsgericht, die Verwaltungsgerichte: Wann benutzt du den Nominativ?
Der Nominativ Singular macht den meisten Menschen wenig Probleme. Eigentlich muss man hier nichts deklinieren: Er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural (also hier: die Verwaltungsgerichte) ist für Deutschlerner oft schon ein bisschen schwerer. Denn einige Pluralformen werden im Deutschen z. B. mit ü, ä oder ö gebildet und manche Nomen haben keinen Plural oder eine Spezialform. Das musst du lernen.Man benutzt den Nominativ Verwaltungsgericht oder Verwaltungsgerichte, wenn dieses Wort das Subjekt des Satzes ist. Die passenden Fragewörter sind wer oder was. Das Subjekt steht meist ganz am Anfang, es kann aber auch an einer anderen Stelle im Satz stehen:
Beispiel 1 (Subjekt am Satzanfang): Das Verwaltungsgericht ist oft ...
Beispiel 2 (Frage): Was heißt „das Verwaltungsgericht”? (Antwort): „Das Verwaltungsgericht” heißt ...
Beispiel 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für das Verwaltungsgericht hat sich Herr Müller schon lange interessiert.
Des Verwaltungsgerichtes, der Verwaltungsgerichte: Erklärungen zum Genitiv
Der Genitiv ist für viele der schwerste Fall – übrigens auch für Menschen, deren Muttersprache Deutsch ist. Deshalb ist es gut, dass man den Kasus für die gesprochene Sprache nur sehr selten braucht. Statt des Verwaltungsgerichtes kann man nämlich auch einfach von dem Verwaltungsgericht sagen. Das heißt auch: etwas gehört zu dem Verwaltungsgericht. Für die Schriftsprache ist diese Form aber nicht so gut! Die Funktion des Genitivs ist, zu zeigen, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Verwaltungsgerichtes
Auch Verben mit Genitiv, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findet man besonders in geschriebenen Texten und nur selten im gesprochenen Deutsch.
Dem Verwaltungsgericht, den Verwaltungsgerichten: Die Funktion des Dativs
Mit dem Dativ – also: dem Verwaltungsgericht –, zeigst du, was das Ziel oder wer der Adressat/Empfänger von einer Handlung ist. Danach fragst du mit den Fragewörtern wem oder was. Den Dativ benutzt man zum Beispiel mit diesen Verben: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von dem Verwaltungsgericht, mit den Verwaltungsgerichten, bei dem Verwaltungsgericht.
Das Verwaltungsgericht, die Verwaltungsgerichte: So funktioniert der Akkusativ.
Für das direkte Objekt benutzt du den Akkusativ – das Verwaltungsgericht. Das direkte Objekt ist der Gegenstand des Tuns in einem Satz. Danach fragt man so: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Verwaltungsgericht.
Der Akkusativ wird zusätzlich nach verschiedenen Präpositionen benutzt:
Ich interessiere mich für das Verwaltungsgericht.
Ich denke über das Verwaltungsgericht nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.