Wie dekliniert man Verwaltungsgerichtshof?

Lies hier die Deklination von Verwaltungsgerichtshof nach. In den beiden Tabellen unten findest du die Formen im Singular und Plural:

Die Deklination von Verwaltungsgerichtshof im Singular

Deklinationstabelle von Verwaltungsgerichtshof für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular der Verwaltungsgerichtshof
Genitiv Singular des Verwaltungsgerichtshofes
Dativ Singular dem Verwaltungsgerichtshof
Akkusativ Singular den Verwaltungsgerichtshof

Die Deklination von Verwaltungsgerichtshöfe im Plural

Deklinationstabelle von Verwaltungsgerichtshof für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Verwaltungsgerichtshöfe
Genitiv Plural der Verwaltungsgerichtshöfe
Dativ Plural den Verwaltungsgerichtshöfen
Akkusativ Plural die Verwaltungsgerichtshöfe

Welcher Kasus ist richtig?

Du kennst nun die Formen von Verwaltungsgerichtshof im Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. Das ist aber natürlich noch nicht die Antwort auf die Frage: Welche Form muss ich in einem konkreten Satz benutzen? Das versuchen wir dir in dem folgenden Text zu erklären. Bitte beachte: Alle Details dieser Grammatik können wir dir hier nicht zeigen. Wir haben aber ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.

Der Verwaltungsgerichtshof: So benutzt du den Nominativ.

Der Nominativ ist die Grundform des Nomens und macht deshalb eigentlich wenig Probleme. Nur die Pluralform – in diesem Fall die Verwaltungsgerichtshöfe – ist im Deutschen nicht immer ganz einfach. Denn es gibt Pluralformen, bei denen sich ein Vokal im Wort ändert. Und natürlich gibt es auch einige Wörter mit speziellem Plural. Diese muss man lernen.
Den Nominativ benutzt du, wenn Verwaltungsgerichtshof das Subjekt des Satzes ist. Nach dem Subjekt fragst du mit den Wörtern wer oder was.
Wo genau in einem Satzes das Subjekt steht, ist übrigens im Deutschen variabel: Oft steht es am Anfang, zum Beispiel bei Fragen aber auch in der Mitte des Satzes:

1. Subjekt am Satzanfang: Der Verwaltungsgerichtshof ist oft ...
2. Frage: Was heißt „der Verwaltungsgerichtshof”? – „Der Verwaltungsgerichtshof” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für den Verwaltungsgerichtshof hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.


Des Verwaltungsgerichtshofes, der Verwaltungsgerichtshöfe: Wann benutzt du den Genitiv?

Mit dem Genitiv haben auch Deutsche öfter Probleme. Das Gute ist: Im gesprochenen Deutsch braucht man ihn gar nicht so oft. In vielen Situationen kann man nämlich auch einfach von dem Verwaltungsgerichtshof statt des Verwaltungsgerichtshofes sagen, um zu zeigen: etwas gehört zu dem Verwaltungsgerichtshof. Das ist nämlich die Funktion des Genitivs:
Er zeigt, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Verwaltungsgerichtshofes

Es gibt außerdem einige Präpositionen, nach denen man Verwaltungsgerichtshof im Genitiv benutzt, zum Beispiel angesichts des Verwaltungsgerichtshofes, statt des Verwaltungsgerichtshofes oder wegen des Verwaltungsgerichtshofes. Diese Präpositionen liest man eher im geschriebenen Deutsch. In der gesprochenen Sprache sind sie seltener.
 
Es gibt ein paar Verben, nach denen man den Genitiv benutzt. Das ist z. B. sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht in der gesprochenen Sprache.

Dem Verwaltungsgerichtshof, den Verwaltungsgerichtshöfen: Erklärung zum Dativ

Der Dativ – also: dem Verwaltungsgerichtshof –, zeigt an, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Kasus fragst du mit den Wörtchen wem oder was. Der Dativ ist beispielsweise bei diesen Verben der Kasus für das Objekt: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …
 
Nach manchen Präpositionen steht der Dativ, z. B.: von dem Verwaltungsgerichtshof, mit den Verwaltungsgerichtshöfen, bei dem Verwaltungsgerichtshof.

Den Verwaltungsgerichtshof, die Verwaltungsgerichtshöfe: Der Akkusativ

Der Akkusativ – den Verwaltungsgerichtshof – ist der Fall, den du für das direkte Objekt benutzt, das heißt für den Gegenstand des Tuns. Mit wen oder was? stellt man Fragen nach Objekten im Akkusativ.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere den Verwaltungsgerichtshof.

Man benutzt den Akkusativ außerdem nach einigen Präpositionen:

Ich interessiere mich für den Verwaltungsgerichtshof.
Ich denke über den Verwaltungsgerichtshof nach.

Andere Präpositionen, die den Akkusativ brauchen, sind: gegen, ohne, durch.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.