Wie dekliniert man Verwaltungsrecht?

Lerne hier, wie man das Nomen Verwaltungsrecht dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.

Die Deklination von Verwaltungsrecht

Deklinationstabelle von Verwaltungsrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Verwaltungsrecht
Genitiv Singular des Verwaltungsrechtes
Dativ Singular dem Verwaltungsrecht
Akkusativ Singular das Verwaltungsrecht

Wann benutzt man welchen Kasus?

Nun kennst du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Verwaltungsrecht. Aber wann brauchst du eigentlich welchen dieser Kasus? Hier findest du eine kurze Grammatikerklärung – natürlich nicht mit allen Details! – über die deutschen Kasus.

Das Verwaltungsrecht: Wann ist der Nominativ richtig?

Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Verwaltungsrecht benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:

Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Das Verwaltungsrecht ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „das Verwaltungsrecht” im Deutschen? (Antwort): „Das Verwaltungsrecht” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für das Verwaltungsrecht hat sich Frau Müller schon immer interessiert.


Des Verwaltungsrechtes: Wie funktioniert der Genitiv?

Der Genitiv macht häufig die meisten Probleme – übrigens nicht nur Deutschlernern, sondern auch deutschen Muttersprachlern. Da ist es gut, dass man diesen Kasus im gesprochenen Deutsch nur selten braucht. Denn es funktioniert in vielen Fällen auch sehr gut ohne ihn: Oft kann man nämlich von dem Verwaltungsrecht statt des Verwaltungsrechtes sagen. Auch das bedeutet: etwas gehört zu dem Verwaltungsrecht.
Denn der Genitiv wird benutzt, um zu zeigen, wer der Besitzer von einer Sache ist oder wozu sie gehört. Das Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Verwaltungsrechtes

Außerdem gibt es im Deutschen einige Präpositionen, nach denen man Verwaltungsrecht im Genitiv benutzt, zum Beispiel angesichts des Verwaltungsrechtes, statt des Verwaltungsrechtes oder wegen des Verwaltungsrechtes. Man benutzt diese Präpositionen eher im geschriebenen Deutsch als im gesprochenen Deutsch.
 
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.

Dem Verwaltungsrecht: Erklärungen zum Dativ

Der Dativ – also: dem Verwaltungsrecht –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Verwaltungsrecht, mit dem Verwaltungsrecht, bei dem Verwaltungsrecht.

Das Verwaltungsrecht: Wann braucht man den Akkusativ?

Der Akkusativ – das Verwaltungsrecht – ist der Fall, den man für das direkte Objekt benutzt, also für den Gegenstand des Tuns. Nach Objekten im Akkusativ fragt man mit den Fragewörtern wen oder was.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Verwaltungsrecht.

Bestimmte Präpositionen brauchen immer einen Akkusativ. Zum Beispiel:

Ich interessiere mich für das Verwaltungsrecht.
Ich denke über das Verwaltungsrecht nach.

Das sind natürlich nicht alle Präpositionen mit Akkusativ. Ein paar andere sind: durch, gegen, ohne.
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