Im Deutschen dekliniert man Verwaltungsverfahren so:
Die Deklination von Verwaltungsverfahren im Singular
Nominativ Singular | das Verwaltungsverfahren |
Genitiv Singular | des Verwaltungsverfahrens |
Dativ Singular | dem Verwaltungsverfahren |
Akkusativ Singular | das Verwaltungsverfahren |
Die Deklination von Verwaltungsverfahren im Plural
Nominativ Plural | die Verwaltungsverfahren |
Genitiv Plural | der Verwaltungsverfahren |
Dativ Plural | den Verwaltungsverfahren |
Akkusativ Plural | die Verwaltungsverfahren |
Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ
Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:Den Nominativ richtig benutzen: Das Verwaltungsverfahren, die Verwaltungsverfahren
Für den Nominativ benutzt man die Grundform des Substantivs – die Form macht also eigentlich keine Probleme. Der Nominativ Plural ist jedoch nicht immer ganz einfach zu bilden. Es gibt im Deutschen nämlich viele unregelmäßige Pluralformen und auch Regeln, nach denen sich beim Plural z. B. ein Vokal im Wort ändert (die Bank => die Bänke). Diese Regeln und Spezialfälle muss man einfach lernen.Egal ob im Singular oder im Plural: Im Nominativ steht ein Wort immer, wenn es das Subjekt des Satzes ist. Gefragt wird nach diesem Subjekt mit den Fragewörtern wer oder was:
Was heißt „das Verwaltungsverfahren”? – „Das Verwaltungsverfahren” heißt ...
Des Verwaltungsverfahrens, der Verwaltungsverfahren: Wann benutzt du den Genitiv?
Mit dem Genitiv haben auch Deutsche öfter Probleme. Das Gute ist: Im gesprochenen Deutsch braucht man ihn gar nicht so oft. In vielen Situationen kann man nämlich auch einfach von dem Verwaltungsverfahren statt des Verwaltungsverfahrens sagen, um zu zeigen: etwas gehört zu dem Verwaltungsverfahren. Das ist nämlich die Funktion des Genitivs: Er zeigt, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Verwaltungsverfahrens
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Dem Verwaltungsverfahren, den Verwaltungsverfahren: So benutzt du den Dativ
Benutze den Dativ – also: dem Verwaltungsverfahren –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was das Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ fragst du mit den Wörtern wem oder was. Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von dem Verwaltungsverfahren, mit den Verwaltungsverfahren, bei dem Verwaltungsverfahren.
Das Verwaltungsverfahren, die Verwaltungsverfahren: Wann benutzt du den Akkusativ?
Im Akkusativ – das Verwaltungsverfahren – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Verwaltungsverfahren.
Man benutzt den Akkusativ außerdem nach einigen Präpositionen:
Ich interessiere mich für das Verwaltungsverfahren.
Ich denke über das Verwaltungsverfahren nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.