Wie dekliniert man Volksgerichtshof in allen vier Kasus? Im Singular und Plural? Das kannst du hier nachlesen.
Die Deklination von Volksgerichtshof im Singular
Nominativ Singular | der Volksgerichtshof |
Genitiv Singular | des Volksgerichtshofs |
Dativ Singular | dem Volksgerichtshof |
Akkusativ Singular | den Volksgerichtshof |
Die Deklination von Volksgerichtshöfe im Plural
Nominativ Plural | die Volksgerichtshöfe |
Genitiv Plural | der Volksgerichtshöfe |
Dativ Plural | den Volksgerichtshöfen |
Akkusativ Plural | die Volksgerichtshöfe |
Den richtigen Kasus finden
Du weißt also jetzt, wie der Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Volksgerichtshof richtig heißen. Das erklärt natürlich noch nicht: Wann benutzt man überhaupt den Nominativ, wann den Genitiv usw.? Das ist natürlich eine der schwierigeren Fragen der deutschen Grammatik und wir können hier sicher keine Antwort mit allen Details geben. Wir hoffen trotzdem, dass diese Zusammenfassung dir hilft.Der Volksgerichtshof: So benutzt du den Nominativ.
Der Nominativ ist die Grundform des Nomens und macht deshalb eigentlich wenig Probleme. Nur die Pluralform – in diesem Fall die Volksgerichtshöfe – ist im Deutschen nicht immer ganz einfach. Denn es gibt Pluralformen, bei denen sich ein Vokal im Wort ändert. Und natürlich gibt es auch einige Wörter mit speziellem Plural. Diese muss man lernen.Den Nominativ benutzt du, wenn Volksgerichtshof das Subjekt des Satzes ist. Nach dem Subjekt fragst du mit den Wörtern wer oder was.
Wo genau in einem Satzes das Subjekt steht, ist übrigens im Deutschen variabel: Oft steht es am Anfang, zum Beispiel bei Fragen aber auch in der Mitte des Satzes:
1. Subjekt am Satzanfang: Der Volksgerichtshof ist oft ...
2. Frage: Was heißt „der Volksgerichtshof”? – „Der Volksgerichtshof” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für den Volksgerichtshof hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.
Des Volksgerichtshofs, der Volksgerichtshöfe: Wann benutzt du den Genitiv?
Mit dem Genitiv haben auch Deutsche öfter Probleme. Das Gute ist: Im gesprochenen Deutsch braucht man ihn gar nicht so oft. In vielen Situationen kann man nämlich auch einfach von dem Volksgerichtshof statt des Volksgerichtshofs sagen, um zu zeigen: etwas gehört zu dem Volksgerichtshof. Das ist nämlich die Funktion des Genitivs: Er zeigt, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Volksgerichtshofs
Es gibt ein paar Verben, nach denen man den Genitiv benutzt. Das ist z. B. sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht in der gesprochenen Sprache.
Dem Volksgerichtshof, den Volksgerichtshöfen: So funktioniert der Dativ.
Man benutzt den Dativ – also beispielsweise: dem Volksgerichtshof –, um zu zeigen, wer Empfänger/Adressat oder Ziel ist, wenn man über eine Aktion spricht. Das Fragewörter sind wem oder was. Der Dativ ist beispielsweise bei diesen Verben der Kasus für das Objekt: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …Es gibt ein paar Präpositionen, nach denen man im Deutschen den Dativ benutzt: von dem Volksgerichtshof, mit den Volksgerichtshöfen, bei dem Volksgerichtshof.
Den Volksgerichtshof, die Volksgerichtshöfe: Wann musst du den Akkusativ verwenden?
Das direkte Objekt steht im Akkusativ – den Volksgerichtshof. Es ist der Gegenstand des Tuns. Dazu gehört die Frage wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere den Volksgerichtshof.
Man benutzt den Akkusativ außerdem nach einigen Präpositionen:
Ich interessiere mich für den Volksgerichtshof.
Ich denke über den Volksgerichtshof nach.
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