Hier findest du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Vollmachtgeberin im Singular und Plural.
Die Deklination von Vollmachtgeberin im Singular
Nominativ Singular | die Vollmachtgeberin |
Genitiv Singular | der Vollmachtgeberin |
Dativ Singular | der Vollmachtgeberin |
Akkusativ Singular | die Vollmachtgeberin |
Die Deklination von Vollmachtgeberinnen im Plural
Nominativ Plural | die Vollmachtgeberinnen |
Genitiv Plural | der Vollmachtgeberinnen |
Dativ Plural | den Vollmachtgeberinnen |
Akkusativ Plural | die Vollmachtgeberinnen |
Wie benutzt man die Kasus im Deutschen?
Die Deklinationstabelle alleine erklärt natürlich noch nicht, wann man überhaupt Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ verwendet. Einige wichtige Informationen zu diesem Thema findest du deswegen in dem folgenden Text:Die Vollmachtgeberin: So benutzt du den Nominativ.
Der Nominativ ist die Grundform des Nomens und macht deshalb eigentlich wenig Probleme. Nur die Pluralform – in diesem Fall die Vollmachtgeberinnen – ist im Deutschen nicht immer ganz einfach. Denn es gibt Pluralformen, bei denen sich ein Vokal im Wort ändert. Und natürlich gibt es auch einige Wörter mit speziellem Plural. Diese muss man lernen.Den Nominativ benutzt du, wenn Vollmachtgeberin das Subjekt des Satzes ist. Nach dem Subjekt fragst du mit den Wörtern wer oder was.
Wo genau in einem Satzes das Subjekt steht, ist übrigens im Deutschen variabel: Oft steht es am Anfang, zum Beispiel bei Fragen aber auch in der Mitte des Satzes:
1. Subjekt am Satzanfang: Die Vollmachtgeberin ist oft ...
2. Frage: Was heißt „die Vollmachtgeberin”? – „Die Vollmachtgeberin” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für die Vollmachtgeberin hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.
Der Vollmachtgeberin, der Vollmachtgeberinnen: So benutzt du den Genitiv.
Den Genitiv finden Deutschlerner oft nicht ganz einfach. Die gute Nachricht: Deutsche Muttersprachler auch nicht. Sie machen bei diesem Kasus auch öfter Fehler. Zum Glück braucht man den Genitiv im gesprochenen Deutsch nur selten. Denn oft kannst du auch einfach von der Vollmachtgeberin statt der Vollmachtgeberin sagen. Auch das heißt: etwas gehört zu der Vollmachtgeberin. Der Genitiv hat die Funktion, zu zeigen, wozu eine Sache gehört oder wer der Besitzer ist. Das Fragewort ist wessen. Hier ist ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Vollmachtgeberin
Es gibt ein paar Verben, nach denen man den Genitiv benutzt. Das ist z. B. sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht in der gesprochenen Sprache.
Der Vollmachtgeberin, den Vollmachtgeberinnen: So benutzt man den Dativ.
Verwende den Dativ – also zum Beispiel die Form: der Vollmachtgeberin –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ kannst du mit den Wörtern wem oder was fragen. Der Dativ ist beispielsweise bei diesen Verben der Kasus für das Objekt: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von der Vollmachtgeberin, mit den Vollmachtgeberinnen, bei der Vollmachtgeberin.
Die Vollmachtgeberin, die Vollmachtgeberinnen: Der Akkusativ
Der Akkusativ – die Vollmachtgeberin – ist der Fall, den du für das direkte Objekt benutzt, das heißt für den Gegenstand des Tuns. Mit wen oder was? stellt man Fragen nach Objekten im Akkusativ.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Vollmachtgeberin.
Du benutzt den Akkusativ außerdem mit verschiedenen Präpositionen:
Ich interessiere mich für die Vollmachtgeberin.
Ich denke über die Vollmachtgeberin nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.