Wie dekliniert man Vollstreckungsbefehl?

Hier findest du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Vollstreckungsbefehl im Singular und Plural.

Die Deklination von Vollstreckungsbefehl im Singular

Deklinationstabelle von Vollstreckungsbefehl für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular der Vollstreckungsbefehl
Genitiv Singular des Vollstreckungsbefehles
Dativ Singular dem Vollstreckungsbefehl
Akkusativ Singular den Vollstreckungsbefehl

Die Deklination von Vollstreckungsbefehle im Plural

Deklinationstabelle von Vollstreckungsbefehl für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Vollstreckungsbefehle
Genitiv Plural der Vollstreckungsbefehle
Dativ Plural den Vollstreckungsbefehlen
Akkusativ Plural die Vollstreckungsbefehle

Wie benutzt man die Kasus im Deutschen?

Die Deklinationstabelle alleine erklärt natürlich noch nicht, wann man überhaupt Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ verwendet. Einige wichtige Informationen zu diesem Thema findest du deswegen in dem folgenden Text:

Der Vollstreckungsbefehl: Den Nominativ richtig benutzen

Der Nominativ heißt oft auch „erster Fall”. Dieser erste Fall hat die gleiche Form wie die Grundform des Nomens. Hier muss der Sprecher also nicht deklinieren.
Das Wort verändert seine Form aber natürlich, wenn du statt des Nominativs im Singular den Nominativ Plural brauchst: der Vollstreckungsbefehl => die Vollstreckungsbefehle. Viele Pluralformen im Deutschen werden regelmäßig gebildet. Es gibt aber auch eine Menge Ausnahmen, die du einfach lernen musst.
Aber wann benutzt du jetzt den Nominativ? Die Antwort: Wenn das Nomen das Subjekt im Satz ist. Oft findet man das Subjekt ganz am Anfang, also zum Beispiel:

Der Vollstreckungsbefehl ist oft ...

Deutscher Satzbau ist aber sehr flexibel. Deshalb kann das Subjekt auch an anderen Positionen stehen. Zum Beispiel hier:

Für den Vollstreckungsbefehl hat sich Thorsten schon immer interessiert.

Nach dem Subjekt eines Satzes fragt man mit wer oder was:

Was heißt „der Vollstreckungsbefehl”? – „Der Vollstreckungsbefehl” heißt ...


Des Vollstreckungsbefehles, der Vollstreckungsbefehle: So benutzt du den Genitiv.

Den Genitiv finden Deutschlerner oft nicht ganz einfach. Die gute Nachricht: Deutsche Muttersprachler auch nicht. Sie machen bei diesem Kasus auch öfter Fehler. Zum Glück braucht man den Genitiv im gesprochenen Deutsch nur selten. Denn oft kannst du auch einfach von dem Vollstreckungsbefehl statt des Vollstreckungsbefehles sagen. Auch das heißt: etwas gehört zu dem Vollstreckungsbefehl.
Der Genitiv hat die Funktion, zu zeigen, wozu eine Sache gehört oder wer der Besitzer ist. Das Fragewort ist wessen. Hier ist ein Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Vollstreckungsbefehles

Manche Präpositionen brauchen im Deutschen immer den Genitiv. Das sind beispielsweise: angesichts des Vollstreckungsbefehles, statt des Vollstreckungsbefehles oder wegen des Vollstreckungsbefehles. Man hört diese Präpositionen aber nicht oft in der gesprochenen Alltagsspache, sondern liest sie eher im geschriebenen Deutsch.
 
Der Genitiv wird auch nach manchen besonderen Verben benutzt. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Es gibt aber nur wenige Verben, bei denen das Objekt im Genitiv steht. Und: Man liest diese Verben zwar im geschriebenen Deutsch, du wirst sie aber nur selten hören, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.

Dem Vollstreckungsbefehl, den Vollstreckungsbefehlen: Erklärung zum Dativ

Der Dativ – also: dem Vollstreckungsbefehl –, zeigt an, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Kasus fragst du mit den Wörtchen wem oder was. Hier findest du einige Verben, nach denen oft ein Dativobjekt benutzt wird: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Vollstreckungsbefehl, mit den Vollstreckungsbefehlen, bei dem Vollstreckungsbefehl.

Den Vollstreckungsbefehl, die Vollstreckungsbefehle: So funktioniert der Akkusativ.

Für das direkte Objekt benutzt du den Akkusativ – den Vollstreckungsbefehl. Das direkte Objekt ist der Gegenstand des Tuns in einem Satz. Danach fragt man so: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere den Vollstreckungsbefehl.

Du benutzt den Akkusativ außerdem mit verschiedenen Präpositionen:

Ich interessiere mich für den Vollstreckungsbefehl.
Ich denke über den Vollstreckungsbefehl nach.

Andere Präpositionen mit Akkusativ sind: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.