Im Deutschen dekliniert man Vorbehaltsklausel so:
Die Deklination von Vorbehaltsklausel im Singular
Nominativ Singular | die Vorbehaltsklausel |
Genitiv Singular | der Vorbehaltsklausel |
Dativ Singular | der Vorbehaltsklausel |
Akkusativ Singular | die Vorbehaltsklausel |
Die Deklination von Vorbehaltsklauseln im Plural
Nominativ Plural | die Vorbehaltsklauseln |
Genitiv Plural | der Vorbehaltsklauseln |
Dativ Plural | den Vorbehaltsklauseln |
Akkusativ Plural | die Vorbehaltsklauseln |
Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ
Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:Die Vorbehaltsklausel: Den Nominativ richtig benutzen
Der Nominativ heißt oft auch „erster Fall”. Dieser erste Fall hat die gleiche Form wie die Grundform des Nomens. Hier muss der Sprecher also nicht deklinieren.Das Wort verändert seine Form aber natürlich, wenn du statt des Nominativs im Singular den Nominativ Plural brauchst: die Vorbehaltsklausel => die Vorbehaltsklauseln. Viele Pluralformen im Deutschen werden regelmäßig gebildet. Es gibt aber auch eine Menge Ausnahmen, die du einfach lernen musst.
Aber wann benutzt du jetzt den Nominativ? Die Antwort: Wenn das Nomen das Subjekt im Satz ist. Oft findet man das Subjekt ganz am Anfang, also zum Beispiel:
Die Vorbehaltsklausel ist oft ...
Für die Vorbehaltsklausel hat sich Thorsten schon immer interessiert.
Nach dem Subjekt eines Satzes fragt man mit wer oder was:Was heißt „die Vorbehaltsklausel”? – „Die Vorbehaltsklausel” heißt ...
Der Vorbehaltsklausel, der Vorbehaltsklauseln:
Der Genitiv wird im Deutschen nicht sehr häufig benutzt. Das ist wahrscheinlich gut so: Er ist nämlich genau der Fall, bei dem sogar Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Das ist aber oft nicht so schlimm. Denn in der Alltagssprache benutzen Deutsche statt des Genitivs oft eine Dativkonstruktion, nämlich von der Vorbehaltsklausel und eben nicht die Genitivform der Vorbehaltsklausel. Für die Schriftsprache ist es aber trotzdem wichtig, den Genitiv zu kennen! Hier passt diese Dativkonstruktion oft nicht so gut. Du benutzt den Genitiv, wenn du sagen willst, wozu eine Sache gehört oder wer sein(e) Besitzer(in) ist. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Man sagt also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Vorbehaltsklausel
Der Genitiv wird auch nach manchen besonderen Verben benutzt. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Es gibt aber nur wenige Verben, bei denen das Objekt im Genitiv steht. Und: Man liest diese Verben zwar im geschriebenen Deutsch, du wirst sie aber nur selten hören, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Der Vorbehaltsklausel, den Vorbehaltsklauseln: Erklärung zum Dativ
Der Dativ – also: der Vorbehaltsklausel –, zeigt an, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Kasus fragst du mit den Wörtchen wem oder was. Hier findest du einige Verben, nach denen oft ein Dativobjekt benutzt wird: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von der Vorbehaltsklausel, mit den Vorbehaltsklauseln, bei der Vorbehaltsklausel.
Die Vorbehaltsklausel, die Vorbehaltsklauseln: Wann braucht man den Akkusativ?
Der Akkusativ – die Vorbehaltsklausel – ist der Fall, den man für das direkte Objekt benutzt, also für den Gegenstand des Tuns. Nach Objekten im Akkusativ fragt man mit den Fragewörtern wen oder was.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Vorbehaltsklausel.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.