Im Deutschen dekliniert man Vormundschaftsgericht so:
Die Deklination von Vormundschaftsgericht im Singular
Nominativ Singular | das Vormundschaftsgericht |
Genitiv Singular | des Vormundschaftsgerichtes |
Dativ Singular | dem Vormundschaftsgericht |
Akkusativ Singular | das Vormundschaftsgericht |
Die Deklination von Vormundschaftsgerichte im Plural
Nominativ Plural | die Vormundschaftsgerichte |
Genitiv Plural | der Vormundschaftsgerichte |
Dativ Plural | den Vormundschaftsgerichten |
Akkusativ Plural | die Vormundschaftsgerichte |
Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ
Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:Das Vormundschaftsgericht: Erklärungen zum Nominativ
Der Nominativ wird auch „erster Fall” genannt. Dieser erste Fall ist identisch mit der Grundform des Nomens. Du musst hier also gar nicht deklinieren.Natürlich ist es für den Nominativ Plural (die Vormundschaftsgerichte) wichtig, die Pluralform des Nomens zu kennen. Die Pluralformen von Substantiven sind im Deutschen nämlich nicht immer ganz leicht. Es gibt einige Ausnahmen.
Die Benutzung des Nominativs ist hingegen ziemlich klar: Er wird gebraucht, wenn das Nomen in einem Satz das Subjekt ist. Das Subjekt ist sehr oft das erste Wort im Satz, aber nicht immer. Die Reihenfolge der Wörter ist im Deutschen nämlich ziemlich flexibel. Du kannst nach dem Subjekt eines Satzes mit wer oder was fragen:
Was heißt „das Vormundschaftsgericht”? – „Das Vormundschaftsgericht” heißt ...
Für das Vormundschaftsgericht hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.
Des Vormundschaftsgerichtes, der Vormundschaftsgerichte: Der Genitiv im Deutschen
„Das ist meins!” ist für Kinder oft einer der wichtigsten Sätze. Das ist die Funktion des Genitivs: Er zeigt, wem etwas gehört oder auch wozu eine Sache gehört. Auch wenn der Genitiv deshalb für Kinder eigentlich der wichtigste Fall ist, brauchen sie oft am längsten, um ihn korrekt zu benutzen. Auch erwachsene Muttersprachler machen bei ihm oft Fehler. Deshalb musst du dich als Deutschlerner auch nicht ärgern, wenn du Probleme mit dem Genitiv hast. In der gesprochenen Sprache ist er sowieso nicht so wichtig. Denn dann benutzt man oft eher von dem Vormundschaftsgericht als des Vormundschaftsgerichtes. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Du sagst also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Vormundschaftsgerichtes
Manche Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen als Objekt den Genitiv. Diese Verben werden aber fast nur in der Schriftsprache benutzt.
Dem Vormundschaftsgericht, den Vormundschaftsgerichten: Was ist die Funktion des Dativs?
Mit einem Wort im Dativ – also: dem Vormundschaftsgericht –, signalisiert du, was das Ziel oder wer der Adressat/Empfänger von einer Handlung ist. Nach Wörtern im Dativ kannst du mit den Fragewörtern wem oder was fragen. Hier sind ein paar Beispiele für Wörter, nach denen im Deutschen oft ein Dativ benutzt wird: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von dem Vormundschaftsgericht, mit den Vormundschaftsgerichten, bei dem Vormundschaftsgericht.
Das Vormundschaftsgericht, die Vormundschaftsgerichte: Wie funktioniert der Akkusativ?
Der Akkusativ – das Vormundschaftsgericht – wird für das direkte Objekt benutzt. In diesem Kasus steht der Gegenstand des Tuns. Man fragt danach mit: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Vormundschaftsgericht.
Manche Präpositionen werden immer mit dem Akkusativ benutzt. Hier ist ein Beispiel:
Ich interessiere mich für das Vormundschaftsgericht.
Ich denke über das Vormundschaftsgericht nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.