Wie dekliniert man Vorschlagsrecht?

Im Deutschen dekliniert man Vorschlagsrecht so:

Die Deklination von Vorschlagsrecht im Singular

Deklinationstabelle von Vorschlagsrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Vorschlagsrecht
Genitiv Singular des Vorschlagsrechtes
Dativ Singular dem Vorschlagsrecht
Akkusativ Singular das Vorschlagsrecht

Die Deklination von Vorschlagsrechte im Plural

Deklinationstabelle von Vorschlagsrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Vorschlagsrechte
Genitiv Plural der Vorschlagsrechte
Dativ Plural den Vorschlagsrechten
Akkusativ Plural die Vorschlagsrechte

Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ

Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:

Das Vorschlagsrecht: Wann verwendet man den Nominativ?

Der Nominativ – oder auch „erster Fall” – hat dieselbe Form wie die Grundform des Nomens. Für den Nominativ Singular muss man also nichts deklinieren.
Natürlich ist es aber wichtig für den Nominativ Plural – (die Vorschlagsrechte) –, dass du die Pluralform des Nomens kennst. Diese Pluralformen sind im Deutschen nicht immer ganz einfach.
Wie man den Nominativ benutzt, finden die meisten Lerner eigentlich nicht schwer: Du brauchst ihn immer dann, wenn das Substantiv in den Satz als Subjekt benutzt wird. Oft ist das Subjekt das erste Wort im Satz. Das muss aber nicht so sein. Denn die deutsche Sprache hat einen sehr flexiblen Satzbau.
Du fragst nach dem Subjekt im Satz mit den Wörtern wer oder was:

Was heißt „das Vorschlagsrecht”? – „Das Vorschlagsrecht” heißt ...

Hier ist ein Beispiel für einen Satz, in dem das Subjekt nicht am Anfang steht:

Für das Vorschlagsrecht hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.


Des Vorschlagsrechtes, der Vorschlagsrechte: Warum der Genitiv gar nicht so wichtig ist.

Ein bekanntes Buch über die deutsche Sprache heißt „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”. Der Satz ist grammatikalisch falsch, zeigt aber eine Tendenz in der deutschen Sprache, besonders in der gesprochenen Alltagssprache: Hier benutzen Deutsche den Genitiv oft gar nicht mehr. Stattdessen hört man – manchmal falsche, manchmal nicht ganz so falsche – Konstruktionen mit dem Dativ. Du kannst zum Beispiel von dem Vorschlagsrecht und nicht des Vorschlagsrechtes sagen, wenn du Probleme mit der Genitivform hast. Nur in der Schriftsprache solltest du wirklich eher den Genitiv verwenden.
Nach dem Genitiv fragt man mit wessen. Zum Beispiel so:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Vorschlagsrechtes

Den Genitiv braucht man auch für manche Präpositionen. Nach diesen benutzt du Vorschlagsrecht immer im Genitiv. Diese Präpositionen sind zum Beispiel: angesichts des Vorschlagsrechtes, statt des Vorschlagsrechtes oder wegen des Vorschlagsrechtes.
Wenn Deutsche sprechen wirst du diese Formen nicht so oft hören (dann verwenden Deutsche sie übrigens auch manchmal falsch mit Dativ). Die Präpositionen mit Genitiv sind für die Schriftsprache wichtiger als für die gesprochene Sprache.
 
Bestimmte Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen einen Genitiv als Objekt. Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht wenn sie miteinander sprechen.

Dem Vorschlagsrecht, den Vorschlagsrechten: Was ist die Funktion des Dativs?

Mit einem Wort im Dativ – also: dem Vorschlagsrecht –, signalisiert du, was das Ziel oder wer der Adressat/Empfänger von einer Handlung ist. Nach Wörtern im Dativ kannst du mit den Fragewörtern wem oder was fragen. Weißt du, für welche Wörter im Deutschen ein Objekt im Dativ benutzt wird? Einige Beispiele liest du hier: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …
 
Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von dem Vorschlagsrecht, mit den Vorschlagsrechten, bei dem Vorschlagsrecht.

Das Vorschlagsrecht, die Vorschlagsrechte: Wann benutzt du den Akkusativ?

Im Akkusativ – das Vorschlagsrecht – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Vorschlagsrecht.

Den Akkusativ benutzt du außerdem nach bestimmten Präpositionen. Hier ein Beispiel:

Ich interessiere mich für das Vorschlagsrecht.
Ich denke über das Vorschlagsrecht nach.

Ein paar andere Präpositionen mit Akkusativ sind beispielsweise: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.