Hier findest du eine Übersicht über die Deklination des Nomens Wahlberechtigung mit allen vier Kasus, im Singular und Plural.
Die Deklination von Wahlberechtigung im Singular
Nominativ Singular | die Wahlberechtigung |
Genitiv Singular | der Wahlberechtigung |
Dativ Singular | der Wahlberechtigung |
Akkusativ Singular | die Wahlberechtigung |
Die Deklination von Wahlberechtigungen im Plural
Nominativ Plural | die Wahlberechtigungen |
Genitiv Plural | der Wahlberechtigungen |
Dativ Plural | den Wahlberechtigungen |
Akkusativ Plural | die Wahlberechtigungen |
Wann benutze ich den Nominativ/Genitiv/… ?
Nur weil du jetzt alle Formen von Wahlberechtigung kennst, heißt das natürlich nicht, dass du unbedingt weißt, welchen Kasus du in einem spezifischen Satz eigentlich benutzen solltest. Deshalb findest du hier noch eine kleine Zusammenfassung über die vier Kasus im Deutschen.Die Wahlberechtigung, die Wahlberechtigungen: Wann benutzt du den Nominativ?
Der Nominativ Singular macht den meisten Menschen wenig Probleme. Eigentlich muss man hier nichts deklinieren: Er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural (also hier: die Wahlberechtigungen) ist für Deutschlerner oft schon ein bisschen schwerer. Denn einige Pluralformen werden im Deutschen z. B. mit ü, ä oder ö gebildet und manche Nomen haben keinen Plural oder eine Spezialform. Das musst du lernen.Man benutzt den Nominativ Wahlberechtigung oder Wahlberechtigungen, wenn dieses Wort das Subjekt des Satzes ist. Die passenden Fragewörter sind wer oder was. Das Subjekt steht meist ganz am Anfang, es kann aber auch an einer anderen Stelle im Satz stehen:
Beispiel 1 (Subjekt am Satzanfang): Die Wahlberechtigung ist oft ...
Beispiel 2 (Frage): Was heißt „die Wahlberechtigung”? (Antwort): „Die Wahlberechtigung” heißt ...
Beispiel 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für die Wahlberechtigung hat sich Herr Müller schon lange interessiert.
Der Wahlberechtigung, der Wahlberechtigungen: Wann benutzt du den Genitiv?
Mit dem Genitiv haben auch Deutsche öfter Probleme. Das Gute ist: Im gesprochenen Deutsch braucht man ihn gar nicht so oft. In vielen Situationen kann man nämlich auch einfach von der Wahlberechtigung statt der Wahlberechtigung sagen, um zu zeigen: etwas gehört zu der Wahlberechtigung. Das ist nämlich die Funktion des Genitivs: Er zeigt, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Wahlberechtigung
Auch Verben mit Genitiv, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findet man besonders in geschriebenen Texten und nur selten im gesprochenen Deutsch.
Der Wahlberechtigung, den Wahlberechtigungen: So benutzt du den Dativ
Benutze den Dativ – also: der Wahlberechtigung –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was das Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ fragst du mit den Wörtern wem oder was. Den Dativ benutzt man zum Beispiel mit diesen Verben: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …Der Dativ wird außerdem zusammen mit einigen Präpositionen benutzt, z. B.: von der Wahlberechtigung, mit den Wahlberechtigungen, bei der Wahlberechtigung.
Die Wahlberechtigung, die Wahlberechtigungen: Wie funktioniert der Akkusativ?
Der Akkusativ – die Wahlberechtigung – wird für das direkte Objekt benutzt. In diesem Kasus steht der Gegenstand des Tuns. Man fragt danach mit: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Wahlberechtigung.
Man benutzt den Akkusativ außerdem nach einigen Präpositionen:
Ich interessiere mich für die Wahlberechtigung.
Ich denke über die Wahlberechtigung nach.
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