Wie dekliniert man Warenzeichenschutz?

Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Warenzeichenschutz.

Die Deklination von Warenzeichenschutz im Singular

Deklinationstabelle von Warenzeichenschutz für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular der Warenzeichenschutz
Genitiv Singular des Warenzeichenschutzes
Dativ Singular dem Warenzeichenschutz
Akkusativ Singular den Warenzeichenschutz

Die Deklination von Warenzeichenschutze im Plural

Deklinationstabelle von Warenzeichenschutz für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Warenzeichenschutze
Genitiv Plural der Warenzeichenschutze
Dativ Plural den Warenzeichenschutzen
Akkusativ Plural die Warenzeichenschutze

Die Kasus im Deutschen

Du kennst nun bereits alle Formen von Warenzeichenschutz. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.

Der Warenzeichenschutz: Den Nominativ richtig benutzen

Der Nominativ heißt oft auch „erster Fall”. Dieser erste Fall hat die gleiche Form wie die Grundform des Nomens. Hier muss der Sprecher also nicht deklinieren.
Das Wort verändert seine Form aber natürlich, wenn du statt des Nominativs im Singular den Nominativ Plural brauchst: der Warenzeichenschutz => die Warenzeichenschutze. Viele Pluralformen im Deutschen werden regelmäßig gebildet. Es gibt aber auch eine Menge Ausnahmen, die du einfach lernen musst.
Aber wann benutzt du jetzt den Nominativ? Die Antwort: Wenn das Nomen das Subjekt im Satz ist. Oft findet man das Subjekt ganz am Anfang, also zum Beispiel:

Der Warenzeichenschutz ist oft ...

Deutscher Satzbau ist aber sehr flexibel. Deshalb kann das Subjekt auch an anderen Positionen stehen. Zum Beispiel hier:

Für den Warenzeichenschutz hat sich Thorsten schon immer interessiert.

Nach dem Subjekt eines Satzes fragt man mit wer oder was:

Was heißt „der Warenzeichenschutz”? – „Der Warenzeichenschutz” heißt ...


Des Warenzeichenschutzes, der Warenzeichenschutze: Erklärungen zum Genitiv

Der Genitiv ist für viele der schwerste Fall – übrigens auch für Menschen, deren Muttersprache Deutsch ist. Deshalb ist es gut, dass man den Kasus für die gesprochene Sprache nur sehr selten braucht. Statt des Warenzeichenschutzes kann man nämlich auch einfach von dem Warenzeichenschutz sagen. Das heißt auch: etwas gehört zu dem Warenzeichenschutz. Für die Schriftsprache ist diese Form aber nicht so gut!
Die Funktion des Genitivs ist, zu zeigen, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Warenzeichenschutzes

Nach ein paar Präpositionen benutzt du Warenzeichenschutz im Genitiv, zum Beispiel angesichts des Warenzeichenschutzes, statt des Warenzeichenschutzes oder wegen des Warenzeichenschutzes. Diese Präpositionen findest du eher in der Schriftsprache als im gesprochenen Deutsch oder der Alltagssprache.
 
Der Genitiv wird auch nach manchen besonderen Verben benutzt. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Es gibt aber nur wenige Verben, bei denen das Objekt im Genitiv steht. Und: Man liest diese Verben zwar im geschriebenen Deutsch, du wirst sie aber nur selten hören, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.

Dem Warenzeichenschutz, den Warenzeichenschutzen: Erklärungen zum Dativ

Der Dativ – also: dem Warenzeichenschutz –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Hier findest du einige Verben, nach denen oft ein Dativobjekt benutzt wird: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …
 
Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von dem Warenzeichenschutz, mit den Warenzeichenschutzen, bei dem Warenzeichenschutz.

Den Warenzeichenschutz, die Warenzeichenschutze: Wann braucht man den Akkusativ?

Der Akkusativ – den Warenzeichenschutz – ist der Fall, den man für das direkte Objekt benutzt, also für den Gegenstand des Tuns. Nach Objekten im Akkusativ fragt man mit den Fragewörtern wen oder was.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere den Warenzeichenschutz.

Der Akkusativ wird zusätzlich nach verschiedenen Präpositionen benutzt:

Ich interessiere mich für den Warenzeichenschutz.
Ich denke über den Warenzeichenschutz nach.

Es gibt noch andere Präpositionen mit Akkusativ, zum Beispiel: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.