Lies hier die Deklination von Weisungsrecht nach. In den beiden Tabellen unten findest du die Formen im Singular und Plural:
Die Deklination von Weisungsrecht im Singular
Nominativ Singular | das Weisungsrecht |
Genitiv Singular | des Weisungsrechtes |
Dativ Singular | dem Weisungsrecht |
Akkusativ Singular | das Weisungsrecht |
Die Deklination von Weisungsrechte im Plural
Nominativ Plural | die Weisungsrechte |
Genitiv Plural | der Weisungsrechte |
Dativ Plural | den Weisungsrechten |
Akkusativ Plural | die Weisungsrechte |
Welcher Kasus ist richtig?
Du kennst nun die Formen von Weisungsrecht im Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. Das ist aber natürlich noch nicht die Antwort auf die Frage: Welche Form muss ich in einem konkreten Satz benutzen? Das versuchen wir dir in dem folgenden Text zu erklären. Bitte beachte: Alle Details dieser Grammatik können wir dir hier nicht zeigen. Wir haben aber ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.Das Weisungsrecht, die Weisungsrechte: Nominativ Singular und Plural
Der Nominativ Singular heißt bei unserem Beispiel Weisungsrecht; er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural ist Weisungsrechte. Den Plural musst du im Deutschen oft zusammen mit dem Wort lernen, denn es gibt viele spezielle Pluralformen.Aber wann benutzt man den Nominativ? Immer wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man nach dem Wort mit den Fragewörtern wer oder was. Das Subjekt muss übrigens nicht am Anfang des Satzes stehen. Die deutsche Sprache ist ziemlich flexibel. Hier haben wir ein paar Beispiele für dich:
1. Subjekt am Satzanfang: Das Weisungsrecht ist oft ...
2. Frage: Was heißt „das Weisungsrecht”? – „Das Weisungsrecht” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für das Weisungsrecht hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.
Des Weisungsrechtes, der Weisungsrechte: Warum der Genitiv gar nicht so wichtig ist.
Ein bekanntes Buch über die deutsche Sprache heißt „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”. Der Satz ist grammatikalisch falsch, zeigt aber eine Tendenz in der deutschen Sprache, besonders in der gesprochenen Alltagssprache: Hier benutzen Deutsche den Genitiv oft gar nicht mehr. Stattdessen hört man – manchmal falsche, manchmal nicht ganz so falsche – Konstruktionen mit dem Dativ. Du kannst zum Beispiel von dem Weisungsrecht und nicht des Weisungsrechtes sagen, wenn du Probleme mit der Genitivform hast. Nur in der Schriftsprache solltest du wirklich eher den Genitiv verwenden. Nach dem Genitiv fragt man mit wessen. Zum Beispiel so:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Weisungsrechtes
Im Deutschen gibt es bestimmte Verben, nach denen du den Genitiv benutzen solltest. Das sind zum Beispiel: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben hört man im Deutschen aber nicht oft in der Alltagssprache. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten verwendet.
Dem Weisungsrecht, den Weisungsrechten: Wie funktioniert der Dativ?
Du benutzt den Dativ – zum Beispiel: dem Weisungsrecht –, um zu sagen, wer der Empfänger/Adressat oder das Ziel von einer Handlung ist. Die Fragewörter sind wem oder was. Der Dativ ist das indirekte Objekt bei vielen Verben, zum Beispiel nach diesen: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …Nach manchen Präpositionen steht der Dativ, z. B.: von dem Weisungsrecht, mit den Weisungsrechten, bei dem Weisungsrecht.
Das Weisungsrecht, die Weisungsrechte: Der Akkusativ
Der Akkusativ – das Weisungsrecht – ist der Fall, den du für das direkte Objekt benutzt, das heißt für den Gegenstand des Tuns. Mit wen oder was? stellt man Fragen nach Objekten im Akkusativ.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Weisungsrecht.
Den Akkusativ benutzt du außerdem nach bestimmten Präpositionen. Hier ein Beispiel:
Ich interessiere mich für das Weisungsrecht.
Ich denke über das Weisungsrecht nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.